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Habe ich das Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall?

Wie mache ich, wenn mein Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist?

Wenn jemand anderes Dein Fahrzeug beschädigt, solltest Du dadurch möglichst keine Nachteile haben. Das gilt auch für die Zeit, in der Du Dein Fahrzeug durch das Fremdverschulden nicht nutzen kannst.

Als Geschädigter hast Du einen Recht auf ein Ersatzfahrzeug für die nachgewiesene Dauer des Ausfalles des verunfallten Fahrzeuges. Resultiert aus dem Unfall ein Reparaturschaden, also kein Totalschaden, so entspricht diese Dauer der Reparaturdauer. Ist also das Fahrzeug z.B. 4 Tage lang in der Werkstatt, also 4 Tage von Dir nicht nutzbar, so hast Du Anspruch auf einen Mietwagen für 4 Tage.

Was ist, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall als Totalschaden deklariert wird?

Ist das Fahrzeug nach dem Unfall vom Gutachter als Totalschaden deklariert, bist Du dazu gezwungen Dir ein neues Fahrzeug anzuschaffen, so entspricht rechtlich die Nutzungsausfalldauer der gesamten Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann. 

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Darunter fällt die Suche nach einem neuen Fahrzeug, der Kauf und die Anmeldung des neuen Kfz. Dabei ist aber zu beachten, dass man sich aufgrund der Schadensminderungspflicht nicht unendlich viel Zeit lassen kann. Standardmäßig ist dafür bei marktgängigen Fahrzeugen eine Dauer von 14 Tagen gängig. Auch hier hast Du einen Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer, um mobil zu bleiben.

Muss ich mir ein Ersatzfahrzeug mieten?

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Die Antwort lautet: Du kannst, musst aber nicht. Solltest Du nicht unbedingt ein Ersatzfahrzeug für diese Dauer benötigen, kannst Du Dir stattdessen auch den Nutzungsausfall für die entsprechende Dauer auszahlen lassen. Die Höhe des Tagessatzes für den Nutzungsausfall richtet sich dabei nach Faktoren wie der Fahrzeugkategorie und des Fahrzeugalters Deines Fahrzeuges. Dazu kann Dir Dein Kfz Gutachter in dem Falle nähere Auskünfte geben.

Dein Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall – Fazit:

Wie schon in dem ersten Blog Beitrag beschrieben, sollst Du keine Nachteile davontragen, wenn eine andere Person Dein Fahrzeug beschädigt. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für Nachteile, die daraus resultieren, dass Du Dein Fahrzeug nicht nutzen kannst. Ob Du Dich für einen Mietwagen entscheidest, um mobil zu bleiben, oder eine monetäre Kompensation für die Einschränkung Deiner Mobilität wählst, ist Dir überlassen. Fakt ist, dass Du auch in dieser Hinsicht abgesichert bist. Bei weiteren Fragen zu dem Thema steht Dir Dein Kfz Gutachter gerne zur Seite.

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Muss ich den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren?

Viele kennen das Problem: Man hatte einen unverschuldeten Unfall und die gegnerische Versicherung meldet sich mit einem grandiosen Angebot. Die Versicherung schickt kostenlos einen Gutachter vorbei, bietet gegebenenfalls einen Mietwagen an und kümmert sich um die Abwicklung der Angelegenheit. Das klingt natürlich erstmal alles super, allerdings würde die Versicherung nicht dieses Angebot machen, wenn sie nicht selbst auch davon profitieren würde. Im Fokus der Versicherung bei diesem Vorgehen liegt natürlich das Kostenersparnis und das zulasten des geschädigten, nämlich Dir! Das solltest du nicht einfach akzeptieren.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Bei der Frage, ob man den von der Gegenversicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren muss, herrscht bei vielen Verwirrung. Klar ist: Du hast als geschädigter hast das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Kfz Gutachter Deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter vorgeschlagen wird. Was sind die Vorteile eines freien, unabhängigen Kfz Gutachters? Wählst Du keinen neutralen Gutachter, so riskierst Du wesentliche Nachteile bei der Regulierung Deines Kfz Schadens. Ein freier Kfz Gutachter arbeitet nicht für die gegnerische Versicherung und hat daher kein primäres Interesse daran, der Versicherung kosten, zu lasten des Geschädigten, einzusparen. Vielmehr liegt der Fokus des freien und unabhängigen Kfz Gutachters im Wohl des Kunden. Die durch den Unfall entstandenen Reparaturkosten, der aus er Reparaturdauer resultierende Nutzungsausfall und der eventuelle Wertverlust des Fahrzeuges durch den Unfall werden ausführlich begutachtet und dokumentiert, sodass Du keinen Nachteil aus dieser unerfreulichen Geschichte davonträgst. Wieso solltest Du auch einen Nachteil davontragen? Schließlich hat eine andere Person ja Dein Fahrzeug beschädigt.

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Was kostet mich die Beauftragung eines freien und unabhängigen Kfz Gutachter?

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Das Tolle daran ist, dass die Kosten für Deinen Kfz Gutachter aus Berlin bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung übernimmt. Dementsprechend ist dieser Service für Dich völlig kostenlos. Auch die Einschaltung eines Anwaltes ist bei Unverschulden ebenfalls kostenlos.

Ab welcher Schadenhöhe sollte ich einen Gutachter beauftragen?

Ein Schadensgutachten sollte aufgrund der Schadensminderungspflicht erst ab der Bagatellschadengrenze von 750 € erstellt werden. Für Schäden, deren Reparaturkosten darunter liegen, ist ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten für die Regulierung ausreichend. Da man allerdings von einem Laien nicht erwarten kann, das auf Anhieb korrekt einzuschätzen, empfehle ich auch bei kleinen Schäden einen Kfz Sachverständigen zur Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen. Sollte dieser feststellen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, kann der Sachverständige den Kostenvoranschlag erstellen und die Regulierung bei der Versicherung in Auftrag geben.

Auch in diesem Falle kommen keinerlei Kosten auf Dich zu. Mehr zu Deinen Rechten und die Deines Versicherers erfährst Du beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wie verhält es sich mit Kaskoschäden?

Bei Kaskoschäden, also Schäden, die Du selbst an Deinem Fahrzeug verursacht hast, sieht das Vorgehen etwas anders aus. In diesem Fall kontaktierst Du Deine Versicherung, sofern Du den Schaden über Deine Versicherung abwickeln möchtest. Diese informiert Dich dann über die weiteren Schritte. In der Regel schickt die Versicherung bei einem Kaskoschaden einen eigenen Kfz Gutachter vorbei, den man nicht ablehnen darf. Es ist aber auch möglich, dass die Versicherung z. B. aus Kapazitätsgründen mitteilt, dass Du Deinen Kfz Gutachter des Vertrauens beauftragen darfst.

Ich bin für Dich da!

Wenn Du weitere Fragen hast, dann kontaktiere mich einfach per E-Mail oder ruf einfach an.