fahrzeug-gutachten-auto-werkstatt-blog

Bist Du kurz vor der Leasingrückgabe? Das ist zu beachten bei der Leasingrückgabe! Teil 1

Viele Leasingnehmer scheuen den Tag der Rückgabe des Fahrzeuges, aber eines ist sicher, der Tag wird kommen. In den folgenden Absätzen kannst Du nachlesen, wie Du Dich am besten gegen Nachforderungen der Leasingbank und des Autohändlers wappnest und Dich bestens auf die Leasingrückgabe vorbereitest.

Wartungsnachweise und Hauptuntersuchungen: 

Bewahre alle Inspektionsnachweise und Hauptuntersuchungsnachweise und stelle sicher, dass das Scheckheft alle Eintragungen enthält. Sollte eine Inspektion oder Hauptuntersuchung fällig sein, sollten diese vor Rückgabe noch gemacht werden. Ansonsten wird Dir die Leasingbank dies in Rechnung stellen.

Beschädigungen reparieren.

Es wird bei der Rückgabe generell zwischen Gebrauchsspuren und Schäden unterschieden. Zu den Gebrauchsspuren gehören alle Spuren, die durch den normalen Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. Das heißt z.B. Verschleiß der Reifen und Bremsen, kleine Kratzer an den Türgriffen, Steinschläge, leichte Abnutzungsspuren der Fußmatten etc. Diese Gebrauchsspuren müssen die Leasinggeber bei der Rückgabe akzeptieren. Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind, müssen vor der Rückgabe aber behoben werden. Werden diese Schäden nicht behoben und das Fahrzeug wird mit Unfallschäden abgegeben, so muss man von einer relativ hohen Rechnung ausgehen. In der Regel ist es günstiger diese Schäden vorher von einer Fachwerkstatt Fach- und Sachgerecht beheben zu lassen.

Alle Autoschlüssel abgeben

Stelle sicher, dass du bei der Rückgabe des Fahrzeuges auch alle Autoschlüssel mit abgibst.

Originalbereifung. 

Bei der Rückgabe muss sich das Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei der Abholung befinden. Das gilt auch für die Bereifung.

Einen Freund mitnehmen. 

Es ist immer von Vorteil eine Person als Zeuge zu dem Übergabetermin mitzunehmen, um spätere Missverständnisse besser aufklären zu können.

Entfernen von Zubehör

Alle, zu dem Zeitpunkt der Fahrzeugmitnahme, nicht am Fahrzeug befindlichen dinge müssen

leasing-kfz-alle-schluessel-unbedingt-abgeben-kfzgutachter24berlin
leasing-kfz-rueckgabe-kann-teuer-ausgehen-ohne-gutachter

entfernt werden. Das gilt beispielsweise für Handyhalterungen, aber auch für Sticker oder Vignetten

Dokumente sichern:

Scanne zu Deiner eigenen Sicherheit Dokumente wie das Scheckheft, die Hauptuntersuchungen, dem Fahrzeugschein etc. Gut lesbare Fotos mit dem Smartphone reichen auch aus.

Eventuell ein Kaufangebot machen

Es kann durchaus Sinn machen der Leasingbank bei einem Leasingvertrag mit Restwertabrechnung ein Kaufangebot zu unterbreiten. Annehmen muss die Bank das Angebot natürlich nicht. Allerdings kann die Bank Dir dann auch keine höhere Differenz des Restwertes berechnen, sollten sie das Fahrzeug günstiger verkaufen. Ein solches Angebot macht nicht nur Sinn, falls Du das Fahrzeug weiter nutzen möchtest. Du kannst das Fahrzeug in der Regel auf dem Privatmarkt auch zu einem höheren Preis verkaufen da die Leasingbank das Fahrzeug 

ansonsten zum Händlereinkaufspreis an einen Händler verkauft und Dir die Differenz berechnet. Wenn Du selbst finanziell nicht in der Lage bist den Kaufpreis aufzubringen kann auch eine andere Person z.B. innerhalb der Familie das Angebot machen.  In Teil 2 zu dem Thema Leasingrückgabe erklärt Dir Dein Kfz Gutachter24 aus Berlin, welche weiteren Schritte Du unmittelbar bei der Übergabe des Fahrzeuges beim Leasinggeber beachten solltest.

Hand of car mechanic with wrench. Auto repair garage

Kfz Gutachten in Zeiten der Coronakrise. Welche Auswirkungen hat die Situation auf die Schadenregulierung?

Das Coronavirus hat zu tief einschneidende Veränderungen in den unterschiedlichsten Branchen geführt. Manche Bürger waren von diesen Veränderungen mehr und manche eher weniger betroffen. Auch die Arbeit der Kfz Gutachter und die Schadenregulierung hat Corona beeinflusst. So wurden beispielsweise Schulen und Kitas geschlossen und viele erledigen noch immer ihre Arbeit im sogenannten Home-Office von zu Hause aus. Dadurch kam es zu einem deutlich geringerem Verkehrsaufgebot, wodurch auch weniger Verkehrsunfälle resultierten. Dennoch gab es sie. In den folgenden Absätzen sind einige Auswirkungen und Änderungen auf die Kfz Gutachter und Schadenregulierung während Corona.

1. Verlängerte Reparaturdauer

In jedem sorgfältig erstellten Kfz Gutachten findest Du Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer. Schließlich kannst Du Dein Fahrzeug in der Zeit, wo sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet, nicht bewegen. Dir wurde also durch den von einem Dritten verursachten Schaden an Deinem Kfz Deine Mobilität genommen. Diese fehlende Mobilität ist von der gegnerischen Versicherung in Form einer Nutzungsausfallentschädigung oder eines Mietwagens zu erstatten. In Zeiten von Corona kann sich diese Dauer der Schadenregulierung allerdings verlängern. Grund dafür sind zum einen die benötigten Ersatzteile. Fahrzeugteile, die sonst innerhalb von einem Werktag verfügbar sind, können nun durch erhöhte Lieferzeiten auf sich warten lassen. Ein weiterer Grund ist eine mögliche Unterbesetzung in den Werkstätten. Sind Werkstattmitarbeiter leicht angeschlagen oder weisen Symptome des Coronavirus auf, fallen diese häufig länger aus als üblich. Die Besetzung und die Auftragslage sind natürlich in jeder Werkstatt unterschiedlich. Dennoch solltest Du darauf achten, dass der Passus einer möglichen Verlängerung der Reparaturdauer durch das Coronavirus in dem Gutachten niedergeschrieben wurde. So sicherst Du Dich ab, falls die Reparatur doch länger dauert und die Versicherung sich Quer stellt die zusätzlichen Tage zu entschädigen. Weitere Informationen zum Thema Nutzungsausfall und Mietwagen findest Du in unserem zweiten Blog-Beitrag: „Habe ich das Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall?“.

2. Verlängerte Wiederbeschaffungsdauer

Ähnlich, wie die Reparaturdauer, kann sich auch die Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens durch Covid-19 verlängern. Durch die angeordneten Kontaktbeschränkungen meiden viele Menschen den Kontakt zu anderen. Ist der Verkauf des Fahrzeuges nicht zwingend erforderlich, wartet der ein oder andere sicherlich erstmal ab und das verringert das Angebot und erschwert die Suche. Sollte man dennoch das Glück haben zügig ein neues Fahrzeug zu ergattern, wartet dann auch schon die nächste Hürde. Schließlich muss das Fahrzeug dann ja noch zugelassen werden. Während Corona waren die Zulassungsdienste allerdings teilweise geschlossen. Diese Faktoren können dazu führen, dass sich die Dauer für die Wiederbeschaffung deutlich verlängert, ohne, dass der Geschädigte einen Einfluss darauf hat. Auch hier kann der Passus einer möglichen Verlängerung der Dauer künftige Auseinandersetzungen mit der Versicherung vorbeugen und sollte in einem sorgfältig erstellten Gutachten ihres Kfz Gutachters bezüglich der Schadensregulierung während Corona vorhanden sein.

schadenregulierung-gutachten-berlin

3. Versicherungen wittern eine Chance

kfz-sachverstaendiger-versicherungen-berlin

Auf der anderen Seite wittern die Versicherungen durch die Coronakrise eine Chance und legen die Begebenheiten zu ihren Gunsten aus. So stellen einige Versicherer zum Beispiel die generelle Nutzungsmöglichkeit oder die Erforderlichkeit eines Fahrzeuges infrage. Die Versicherungen argumentieren, dass der Geschädigte aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ja gar kein Fahrzeug benötige und wollen so die Entschädigung für den Nutzungsausfall/Mietwagen nicht zahlen. Wird dann darauf hingewiesen, dass in dem betroffenen Bundesland keine Ausgangs- und keine Kontaktsperren vorliegen und daher Fahrten trotz Kontaktbeschränkungen an der Tagesordnung liegen, zahlt die Versicherung in der Regel. Dennoch ist wegen genau solcher Argumentationen besonders darauf zu achten, alle coronabedingten Eventualitäten von Anfang an im Kfz Gutachten sorgfältig zu beschreiben.

Der Kfz Gutachter24 ist für Dich da!

Bei näheren Fragen zu dem Thema wende Dich einfach an Deinen Kfz Gutachter 24 in Berlin!