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Selbstverschuldeter Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 5

Selbstverschuldeter Autounfall – was tun?

In unseren letzten vier Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Infos zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In Teil 3 ging es um das Thema Einigungsprotokoll, was das ist, wann es Sinn macht und wie ein solches Protokoll aussieht. In Teil 4 ging es um den häufig auftretenden Auffahrunfall und um die Frage, ob der Auffahrende immer schuld ist. In diesem Blogbeitrag geht es um den selbstverschuldeten Unfall und was dabei zu beachten ist.

Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

Selbstverschuldeter Unfall: grundsätzlich sind zwei Dinge zu unterscheiden. Zum einen der Schaden am eigenen Fahrzeug und zum anderen der Schaden an dem gegnerischen Fahrzeug. Das ist wichtig, da beide Schäden von „unterschiedlichen“ Versicherungen reguliert werden.
Ist die Schuldfrage geklärt und Du hast definitiv den Schaden verursacht, so musst Du Deine Haftpflichtversicherung kontaktieren und den Schaden melden. Deine Haftpflichtversicherung ist dafür da den Schaden des anderen Fahrzeuges zu begleichen. Deine Versicherung wird Fragen zu dem Unfall an Dich haben, die Du beantworten musst.

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Um die Frage wie hoch der Schaden an dem anderen Fahrzeug ist musst Du dich nicht kümmern. Das ist die Aufgabe des Unfallgegners. Er ist dann im Austausch mit deiner Versicherung, Du musst dann also nichts mehr machen. Für die Schäden an deinem eigenen Fahrzeug kommt deine Haftpflicht nicht auf. Dafür musst Du Deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, sofern Du eine Hast. Dabei ist es auch immer sinnvoll zu prüfen wie hoch die Selbstbeteiligung ist und wie hoch die Reparaturkosten sind. Handelt es sich beispielsweise nur um einen Kratzer, der lackiert werden kann ist es bei einer hohen Selbstbeteiligung oft sinnvoller den Schaden selbst zu Zahlen.

Wird ein Schuldanerkenntnis am Unfallort verlangt?

Es ist möglich, dass der Unfallgegner ein schriftliches Schuldanerkenntnis von Dir haben möchte. In einem solchen Fall empfehle ich kein schriftliches Schuldanerkenntnis abzugeben. Nach einem selbstverschuldeten Unfall ist man häufig in einem Schockzustand oder gestresst. Da ist es wahrscheinlich, dass man die Lage nicht auf Anhieb korrekt einschätzt. Es kommt häufig vor, dass man kurz unachtsam war und sich dann für den Unfall verantwortlich fühlt. Bei genauerer Untersuchung kann aber auch festgestellt werden, dass der Unfallgegner ebenfalls seinen Teil dazu beitrug. Dann würde die Schuld nämlich auf beide Unfallbeteiligten aufgeteilt werden. Weitere Informationen zu diesem Fall findest Du im Blogbeitrag 2.

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