Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 2

In unserem letzten Blog hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage beim Autounfall gedreht. Dort findest du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schuldfrage nicht einig ist. In diesem Blogbeitrag steigen wir tiefer in das Thema ein. Hier findest du alle Infos zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für dich bedeutet.

1.Haftungsquote beim Autounfall? Was ist das eigentlich?

Im Idealfall hat einer der beiden Verkehrsteilnehmer den Autounfall verschuldet. Dann hätten wir eine Haftungsquote von 100% zu 0%. Häufig ist es jedoch so, dass beide Beteiligten einen Teil der Schuld an dem Autounfall tragen. In einem solchen Fall legen die Versicherung bzw. Gerichte die Quote, also das Schuldverhältnis fest. Je nach Quote teilt sich dann auch der Anspruch der beiden Verkehrsteilnehmer. Eine Haftungsquote beschreibt also die prozentuale Verteilung des Schuldverhältnisses und somit auch der Ersatzansprüche an einem Unfall, wenn beide Beteiligten an dem Autounfall verschuldet sind. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie diese Haftungsquote festgelegt wird.

2.Wie wird die Haftungsquote beim Autounfall ermittelt?

Grundlegend ist zu sagen, dass es kein Schema gibt, um diese Quote zu bestimmen. Da jeder Autounfall auf seine Weise einzigartig ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Häufig bieten die Versicherungen schon eine Haftungsquote an. Sollte man sich da allerdings nicht einig sein, muss die Haftungsfrage vor Gericht geklärt werden. Dort wird dann unter Berücksichtigung der Zeugenaussagen, der polizeilichen Unfallakte und ggf. eines Gutachtens des Sachverständigen eine Entscheidung getroffen.

3.Wie wirkt sich die ermittelte Quote auf das Zahlungsverhältnis aus?

Um die Frage zu erläutern hilft ein kleines Beispiel. Wir stellen uns vor, dass ein Polo und ein Mercedes in einen Unfall verwickelt sind. Es wurde entschieden, dass der Polo zu 40% an dem Unfall schuld ist und der Mercedes zu 60%. Der Schaden am Polo beträgt 1.000€ und der Schaden am Mercedes 20.000€. In diesem Fall würde die Haftpflichtversicherung des Polo den Schaden am Mercedes zu 40% (8.000€) zahlen, da der Polo zu 40% an dem Unfall schuld ist. Andersherum würde die Haftpflichtversicherung des Mercedes den Schaden am Polo zu 60% zahlen, also 600€. Wichtig dabei ist, dass die Haftpflichtversicherung immer den Schaden des jeweils anderen und nicht des eigenen Fahrzeuges zahlt. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug ist die Kaskoversicherung verantwortlich, sofern man eine hat.

Die Haftpflichtversicherungen zahlen also den gegnerischen Schaden je nach Haftungsquote. Dazu gehören aber nicht nur die Kosten der Fahrzeugreparatur, sondern alle aus dem Unfall resultierenden Kosten wie die Kosten des Anwaltes, ggf. Schmerzensgeld oder die Kosten des Sachverständigen.

Als Kfz Gutachter Berlin bieten wir unseren Kunden in einem solchen Fall einen besonderen Service an. Solltest du in einen Unfall mit ungewisser Haftungsquote verwickelt sein, bieten wir dir an die Kosten für das Gutachten im Verhältnis der Haftungsquoten abzurechnen. So hast du nicht das Risiko einen Teil der Gutachterkosten aus eigener Tasche übernehmen zu müssen, wenn du beispielsweise zu 40% schuld bist und die gegnerische Versicherung folglich um 40% reduziert zahlt. Voraussetzung dafür ist natürlich Transparenz und Ehrlichkeit beim ersten Gespräch.

Bei näheren Fragen zu dem Thema wendedich einfach an deinen Kfz Gutachter 24 in Berlin

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