Gutachterauswahl – Muss ich den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren oder kann ich mir meinen Gutachter aussuchen?

Viele kennen das Problem: Man hatte einen unverschuldeten Unfall und die gegnerische Versicherung meldet sich mit einem grandiosen Angebot. Die Versicherung schickt kostenlos einen Gutachter vorbei, bietet gegebenenfalls einen Mietwagen an und kümmert sich um die Abwicklung der Angelegenheit. Das klingt natürlich erstmal alles super, allerdings würde die Versicherung nicht dieses Angebot machen, wenn sie nicht selbst auch davon profitieren würde. Im Fokus der Versicherung bei diesem Vorgehen liegt natürlich die Kostenersparnis und das zu Lasten des geschädigten, nämlich dir. Der Fokus der Versicherung liegt nicht auf der optimalen Gutachterauswahl.

Gutachterauswahl – Wie sieht die Rechtslage aus?

Du hast als Geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Kfz Sachverständigen deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen – es besteht freie Gutachterauwahl. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird.

Was sind die Vorteile eines freien, unabhängigen Kfz Gutachters?

Wählen Sie keinen neutralen Gutachter, so riskieren Sie wesentliche Nachteile bei der Regulierung Ihres Kfz Schadens. Der freie Kfz Gutachter arbeitet nicht für die gegnerische Versicherung und hat daher kein primäres Interesse daran, der Versicherung kosten, zu lasten des Geschädigten, einzusparen. Vielmehr liegt der Fokus des freien und unabhängigen Kfz Gutachters im Wohl des Kunden. Die durch den Unfall entstandenen Reparaturkosten, der aus er Reparaturdauer resultierende Nutzungsausfall und der eventuelle Wertverlust des Fahrzeuges durch den Unfall werden ausführlich begutachtet und dokumentiert, sodass du keinen Nachteil aus dieser unerfreulichen Geschichte davonträgst. Wieso solltest du auch einen Nachteil davontragen? Schließlich hat eine andere Person ja dein Fahrzeug beschädigt.

Was kostet mich die Beauftragung eines freien und unabhängigen Kfz Gutachter?

Das tolle daran ist, dass die Kosten für den Kfz Gutachter bei Unverschulden die gegnerische Versicherung übernimmt. Dementsprechend ist dieser Service völlig kostenlos. Auch die Einschaltung eines Anwaltes ist bei Unverschulden übrigens kostenlos.

Ab welcher Schadenhöhe sollte ich einen Gutachter beauftragen?

Ein Schadensgutachten sollte aufgrund der Schadensminderungspflicht erst ab der Bagatellschadengrenze von 750€ erstellt werden. Für Schäden, deren Reparaturkosten darunter liegen, ist ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten für die Regulierung ausreichend. Da man allerdings von einem Laien nicht erwarten kann, das auf Anhieb korrekt einzuschätzen, empfehle ich auch bei kleinen Schäden einen Kfz Sachverständigen zur Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen. Sollte dieser feststellen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, kann der Sachverständige den Kostenvoranschlag erstellen und die Regulierung bei der Versicherung in Auftrag geben. Auch in diesem Falle kommen keinerlei Kosten auf dich zu.

Wie verhält es sich mit Kaskoschäden?

Bei Kaskoschäden, also Schäden, die du selbst an deinem Fahrzeug verursacht hast, sieht das Vorgehen etwas anders aus. In diesem Fall kontaktierst du deine Versicherung, sofern du den Schaden über deine Versicherung abwickeln möchtest. Diese informiert dich dann über die weiteren Schritte. In der Regel schickt die Versicherung bei einem Kaskoschaden einen eigenen Kfz Gutachter vorbei, den man nicht ablehnen darf. Es ist aber auch möglich, dass die Versicherung z.B. aus Kapazitätsgründen mitteilt, dass du deinen Kfz Gutachter des Vertrauens beauftragen darfst.

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