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Habe ich das Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall?

Wie mache ich, wenn mein Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist?

Wenn jemand anderes Dein Fahrzeug beschädigt, solltest Du dadurch möglichst keine Nachteile haben. Das gilt auch für die Zeit, in der Du Dein Fahrzeug durch das Fremdverschulden nicht nutzen kannst.

Als Geschädigter hast Du einen Recht auf ein Ersatzfahrzeug für die nachgewiesene Dauer des Ausfalles des verunfallten Fahrzeuges. Resultiert aus dem Unfall ein Reparaturschaden, also kein Totalschaden, so entspricht diese Dauer der Reparaturdauer. Ist also das Fahrzeug z.B. 4 Tage lang in der Werkstatt, also 4 Tage von Dir nicht nutzbar, so hast Du Anspruch auf einen Mietwagen für 4 Tage.

Was ist, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall als Totalschaden deklariert wird?

Ist das Fahrzeug nach dem Unfall vom Gutachter als Totalschaden deklariert, bist Du dazu gezwungen Dir ein neues Fahrzeug anzuschaffen, so entspricht rechtlich die Nutzungsausfalldauer der gesamten Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann. 

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Darunter fällt die Suche nach einem neuen Fahrzeug, der Kauf und die Anmeldung des neuen Kfz. Dabei ist aber zu beachten, dass man sich aufgrund der Schadensminderungspflicht nicht unendlich viel Zeit lassen kann. Standardmäßig ist dafür bei marktgängigen Fahrzeugen eine Dauer von 14 Tagen gängig. Auch hier hast Du einen Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer, um mobil zu bleiben.

Muss ich mir ein Ersatzfahrzeug mieten?

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Die Antwort lautet: Du kannst, musst aber nicht. Solltest Du nicht unbedingt ein Ersatzfahrzeug für diese Dauer benötigen, kannst Du Dir stattdessen auch den Nutzungsausfall für die entsprechende Dauer auszahlen lassen. Die Höhe des Tagessatzes für den Nutzungsausfall richtet sich dabei nach Faktoren wie der Fahrzeugkategorie und des Fahrzeugalters Deines Fahrzeuges. Dazu kann Dir Dein Kfz Gutachter in dem Falle nähere Auskünfte geben.

Dein Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall – Fazit:

Wie schon in dem ersten Blog Beitrag beschrieben, sollst Du keine Nachteile davontragen, wenn eine andere Person Dein Fahrzeug beschädigt. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für Nachteile, die daraus resultieren, dass Du Dein Fahrzeug nicht nutzen kannst. Ob Du Dich für einen Mietwagen entscheidest, um mobil zu bleiben, oder eine monetäre Kompensation für die Einschränkung Deiner Mobilität wählst, ist Dir überlassen. Fakt ist, dass Du auch in dieser Hinsicht abgesichert bist. Bei weiteren Fragen zu dem Thema steht Dir Dein Kfz Gutachter gerne zur Seite.

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