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Selbstverschuldeter Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 5

Selbstverschuldeter Autounfall – was tun?

In unseren letzten vier Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Infos zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In Teil 3 ging es um das Thema Einigungsprotokoll, was das ist, wann es Sinn macht und wie ein solches Protokoll aussieht. In Teil 4 ging es um den häufig auftretenden Auffahrunfall und um die Frage, ob der Auffahrende immer schuld ist. In diesem Blogbeitrag geht es um den selbstverschuldeten Unfall und was dabei zu beachten ist.

Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

Selbstverschuldeter Unfall: grundsätzlich sind zwei Dinge zu unterscheiden. Zum einen der Schaden am eigenen Fahrzeug und zum anderen der Schaden an dem gegnerischen Fahrzeug. Das ist wichtig, da beide Schäden von „unterschiedlichen“ Versicherungen reguliert werden.
Ist die Schuldfrage geklärt und Du hast definitiv den Schaden verursacht, so musst Du Deine Haftpflichtversicherung kontaktieren und den Schaden melden. Deine Haftpflichtversicherung ist dafür da den Schaden des anderen Fahrzeuges zu begleichen. Deine Versicherung wird Fragen zu dem Unfall an Dich haben, die Du beantworten musst.

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Um die Frage wie hoch der Schaden an dem anderen Fahrzeug ist musst Du dich nicht kümmern. Das ist die Aufgabe des Unfallgegners. Er ist dann im Austausch mit deiner Versicherung, Du musst dann also nichts mehr machen. Für die Schäden an deinem eigenen Fahrzeug kommt deine Haftpflicht nicht auf. Dafür musst Du Deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, sofern Du eine Hast. Dabei ist es auch immer sinnvoll zu prüfen wie hoch die Selbstbeteiligung ist und wie hoch die Reparaturkosten sind. Handelt es sich beispielsweise nur um einen Kratzer, der lackiert werden kann ist es bei einer hohen Selbstbeteiligung oft sinnvoller den Schaden selbst zu Zahlen.

Wird ein Schuldanerkenntnis am Unfallort verlangt?

Es ist möglich, dass der Unfallgegner ein schriftliches Schuldanerkenntnis von Dir haben möchte. In einem solchen Fall empfehle ich kein schriftliches Schuldanerkenntnis abzugeben. Nach einem selbstverschuldeten Unfall ist man häufig in einem Schockzustand oder gestresst. Da ist es wahrscheinlich, dass man die Lage nicht auf Anhieb korrekt einschätzt. Es kommt häufig vor, dass man kurz unachtsam war und sich dann für den Unfall verantwortlich fühlt. Bei genauerer Untersuchung kann aber auch festgestellt werden, dass der Unfallgegner ebenfalls seinen Teil dazu beitrug. Dann würde die Schuld nämlich auf beide Unfallbeteiligten aufgeteilt werden. Weitere Informationen zu diesem Fall findest Du im Blogbeitrag 2.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 4

Wer auffährt, ist schuld? Auffahrunfall - was tun?

In unseren letzten drei Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Infos zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In Teil 3 ging es um das Thema Einigungsprotokoll, was das ist, wann es Sinn macht und wie ein solches Protokoll aussieht.

In diesem Blogbeitrag geht es darum, was bei einem Auffahrunfall zu tun ist und um die bekannte These, wer auffährt, hat immer Schuld. Stimmt das oder ist das ein Irrtum? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort aber soviel sei gesagt, der Auffahrende hat nicht immer die volle Schuld zu tragen.

Aber wieso heißt es überhaupt, dass der auffahrende Schuld am Unfall hat?

Der Grund dafür ist der sogenannte Anscheinsbeweis. Bei einem Anscheinsbeweis werden Rückschlüsse zum Ablauf eines Unfallhergangs aufgrund von Erfahrungssätzen gezogen, wenn der konkrete Unfallhergang nicht nachgewiesen werden kann.

Ein solcher Anscheinsbeweis findet insbesondere bei Auffahrunfällen in der Praxis häufig Anwendung und ist ein erleichterter Beweis, denn schließlich heißt es in § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

 „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird…“

Deshalb geht man bei Auffahrunfällen schnell davon aus, dass der Hintermann aufgrund mangelnden Sicherheitsabstandes, zu hoher Geschwindigkeit oder unzureichender Aufmerksamkeit Schuld am Autounfall hat. Das ist aber nicht immer so! Was ist beim Auffahrunfall nun zu tun?

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Trägt der Auffahrende immer die volle Schuld am Unfall?

Trotz Anscheinsbeweis kann auch der Vordermann seinen Teil dazu beigetragen haben, denn entscheidend ist das Merkmal des typischen Geschehensablaufs. Ist der Ablauf des Unfalles nicht typisch, kann der Auffahrende die Schuld (zumindest teilweise) von sich abweisen. Mögliche Szenarien für einen atypischen Geschehensablauf sind z.B. starkes Abbremsen ohne zwingenden Grund des Vordermanns (§ 4 I 2 StVO), ein Spurwechsel des Voranfahrenden Fahrzeuges, der zu dem Auffahrunfall geführt hat oder simples rückwärts rollen oder -fahren. Sollte es sich um einen solchen atypischen Auffahrunfall handeln muss der Auffahrende das allerdings beweisen. Wichtig ist, dass dann die Polizei den Unfallort sorgfältig evaluiert und eventuelle Zeugenaussagen aufnimmt.

Fazit

Die allseits bekannte Regelung „Wer auffährt hat Schuld“ trifft also nicht immer zu, denn nicht immer fahren alle Verkehrsteilnehmer strikt nach der StVO. So kann auch der Vordermann Fehler machen und ein Auffahren des Hintermannes fördern oder gar provozieren, wodurch sich dann eine Verteilung der Haftung auf beide Parteien ergibt. In welchem Verhältnis diese Haftungsquoten gebildet werden kannst Du in Teil 2 der Beitragsreihe nachlesen.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 3

Das Einigungsprotokoll

In unseren letzten beiden Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Informationen zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In diesem Blogbeitrag geht es um das Thema Einigungsprotokoll. Was ist das eigentlich, wann macht es Sinn und wie sieht ein solches Protokoll aus?

Was ist ein Einigungsprotokoll?

Wie der Name es schon vermuten lässt geht es dabei um eine Einigung. Genauer gesagt um die private Einigung zweier an einem Autounfall beteiligten Parteien. Das bedeutet, dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, den Schaden privat zu regulieren und nicht die Regulierung durch die Versicherung abzuwickeln. Dann wird in dem Protokoll festgelegt, wer wem einen Ersatzanspruch schuldet und in welcher Höhe. Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, wann eine solche private Einigung überhaupt Sinn macht.

Wann macht eine private Einigung Sinn?

Die Grundvoraussetzung ist, dass man sich bezüglich der Schuldfrage einig ist. Bist Du Dir beispielsweise Sicher, dass Du den Unfall verursacht hast müssen noch zwei Punkte berücksichtigt werden.

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  1. Wie hoch ist der an dem gegnerischen Fahrzeug entstandene Schaden?
    Natürlich wird nicht von Dir erwartet, dass Du die Schadenhöhe genau bezifferst. Dennoch kann man häufig schnell erkennen, ob es sich zum Beispiel nur um ein paar kleine Kratzer handelt. Bei einem solchen Bagatellschaden wäre eine private Einigung denkbar. Bei einer starken Beschädigung eines teuren Fahrzeuges hingegen wären die Kosten wohl so hoch, dass sich das Ganze nicht rechnen würde.
  2. Welche Folgen hätte die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung für Dich?
    Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Auch die Regularien können sich stark unterscheiden. So kann es sein, dass Deine Versicherung um eine Schadensfreiheitsklasse bei einem verschuldeten Unfall heruntergestuft wird, ganz egal wie hoch der Schaden am anderen Fahrzeug ist. Es kann aber auch sein, dass Du direkt mehrere Stufen heruntergestuft wirst, was langfristig Deinen Beitrag stark erhöhen würde. Dann gibt es noch Versicherungen, wo Du einmal jährlich einen Unfall verursachen kannst, ohne, dass sich die Schadensfreiheitsklasse verändert. Daher ist es entscheidend genau zu wissen, was denn mit Deinen Beiträgen passiert, falls Du einen Unfall verursachst.

Sollte sich zum Beispiel Dein Haftpflichtbeitrag durch den Unfall langfristig stark erhöhen und der Unfallgegner wäre mit einer Zahlung von beispielsweise 500 € zufrieden, ist die private Einigung in diesem Falle für Dich sinnvoll. Darüber hinaus erspart eine private Einigung lästigen Briefverkehr mit den Versicherungen und die Sache ist schnell vom Tisch. Jedoch wäre es ratsam sich vorab von einem Kfz Sachverständiger beraten zu lassen. Die Ersteinschätzung ist bei mir für Dich kostenfrei.

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Aber wie sieht ein solches Protokoll aus? Und was muss da alles rein?

Ein Einigungsprotokoll kann ruhig formlos sein. Dennoch ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Informationen darin festgehalten sind. Dazu gehören mindestens:

  • Name, Anschrift, Kennzeichen beider Beteiligten
  • Informationen zum Unfallhergang
  • Der Hinweis, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt
  • Der Ausschluss weiterer Ansprüche
  • Art und Weise der Zahlung und ggf. die Höhe
  • Unterschrift beider Beteiligten mit Datum

Unter dem folgenden kannst Du Dir ein Muster für ein solches Protokoll anschauen und vielleicht auch ausdrucken und im Handschuhfach bereithalten. Schließlich weiß man nie, wann man es mal braucht. Wenn einige Fragen unbeantwortet bleiben, so lass es mich bitte wissen.