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Selbstverschuldeter Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 5

Selbstverschuldeter Autounfall – was tun?

In unseren letzten vier Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Infos zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In Teil 3 ging es um das Thema Einigungsprotokoll, was das ist, wann es Sinn macht und wie ein solches Protokoll aussieht. In Teil 4 ging es um den häufig auftretenden Auffahrunfall und um die Frage, ob der Auffahrende immer schuld ist. In diesem Blogbeitrag geht es um den selbstverschuldeten Unfall und was dabei zu beachten ist.

Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

Selbstverschuldeter Unfall: grundsätzlich sind zwei Dinge zu unterscheiden. Zum einen der Schaden am eigenen Fahrzeug und zum anderen der Schaden an dem gegnerischen Fahrzeug. Das ist wichtig, da beide Schäden von „unterschiedlichen“ Versicherungen reguliert werden.
Ist die Schuldfrage geklärt und Du hast definitiv den Schaden verursacht, so musst Du Deine Haftpflichtversicherung kontaktieren und den Schaden melden. Deine Haftpflichtversicherung ist dafür da den Schaden des anderen Fahrzeuges zu begleichen. Deine Versicherung wird Fragen zu dem Unfall an Dich haben, die Du beantworten musst.

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Um die Frage wie hoch der Schaden an dem anderen Fahrzeug ist musst Du dich nicht kümmern. Das ist die Aufgabe des Unfallgegners. Er ist dann im Austausch mit deiner Versicherung, Du musst dann also nichts mehr machen. Für die Schäden an deinem eigenen Fahrzeug kommt deine Haftpflicht nicht auf. Dafür musst Du Deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, sofern Du eine Hast. Dabei ist es auch immer sinnvoll zu prüfen wie hoch die Selbstbeteiligung ist und wie hoch die Reparaturkosten sind. Handelt es sich beispielsweise nur um einen Kratzer, der lackiert werden kann ist es bei einer hohen Selbstbeteiligung oft sinnvoller den Schaden selbst zu Zahlen.

Wird ein Schuldanerkenntnis am Unfallort verlangt?

Es ist möglich, dass der Unfallgegner ein schriftliches Schuldanerkenntnis von Dir haben möchte. In einem solchen Fall empfehle ich kein schriftliches Schuldanerkenntnis abzugeben. Nach einem selbstverschuldeten Unfall ist man häufig in einem Schockzustand oder gestresst. Da ist es wahrscheinlich, dass man die Lage nicht auf Anhieb korrekt einschätzt. Es kommt häufig vor, dass man kurz unachtsam war und sich dann für den Unfall verantwortlich fühlt. Bei genauerer Untersuchung kann aber auch festgestellt werden, dass der Unfallgegner ebenfalls seinen Teil dazu beitrug. Dann würde die Schuld nämlich auf beide Unfallbeteiligten aufgeteilt werden. Weitere Informationen zu diesem Fall findest Du im Blogbeitrag 2.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 4

Wer auffährt, ist schuld? Auffahrunfall - was tun?

In unseren letzten drei Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Infos zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In Teil 3 ging es um das Thema Einigungsprotokoll, was das ist, wann es Sinn macht und wie ein solches Protokoll aussieht.

In diesem Blogbeitrag geht es darum, was bei einem Auffahrunfall zu tun ist und um die bekannte These, wer auffährt, hat immer Schuld. Stimmt das oder ist das ein Irrtum? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort aber soviel sei gesagt, der Auffahrende hat nicht immer die volle Schuld zu tragen.

Aber wieso heißt es überhaupt, dass der auffahrende Schuld am Unfall hat?

Der Grund dafür ist der sogenannte Anscheinsbeweis. Bei einem Anscheinsbeweis werden Rückschlüsse zum Ablauf eines Unfallhergangs aufgrund von Erfahrungssätzen gezogen, wenn der konkrete Unfallhergang nicht nachgewiesen werden kann.

Ein solcher Anscheinsbeweis findet insbesondere bei Auffahrunfällen in der Praxis häufig Anwendung und ist ein erleichterter Beweis, denn schließlich heißt es in § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

 „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird…“

Deshalb geht man bei Auffahrunfällen schnell davon aus, dass der Hintermann aufgrund mangelnden Sicherheitsabstandes, zu hoher Geschwindigkeit oder unzureichender Aufmerksamkeit Schuld am Autounfall hat. Das ist aber nicht immer so! Was ist beim Auffahrunfall nun zu tun?

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Trägt der Auffahrende immer die volle Schuld am Unfall?

Trotz Anscheinsbeweis kann auch der Vordermann seinen Teil dazu beigetragen haben, denn entscheidend ist das Merkmal des typischen Geschehensablaufs. Ist der Ablauf des Unfalles nicht typisch, kann der Auffahrende die Schuld (zumindest teilweise) von sich abweisen. Mögliche Szenarien für einen atypischen Geschehensablauf sind z.B. starkes Abbremsen ohne zwingenden Grund des Vordermanns (§ 4 I 2 StVO), ein Spurwechsel des Voranfahrenden Fahrzeuges, der zu dem Auffahrunfall geführt hat oder simples rückwärts rollen oder -fahren. Sollte es sich um einen solchen atypischen Auffahrunfall handeln muss der Auffahrende das allerdings beweisen. Wichtig ist, dass dann die Polizei den Unfallort sorgfältig evaluiert und eventuelle Zeugenaussagen aufnimmt.

Fazit

Die allseits bekannte Regelung „Wer auffährt hat Schuld“ trifft also nicht immer zu, denn nicht immer fahren alle Verkehrsteilnehmer strikt nach der StVO. So kann auch der Vordermann Fehler machen und ein Auffahren des Hintermannes fördern oder gar provozieren, wodurch sich dann eine Verteilung der Haftung auf beide Parteien ergibt. In welchem Verhältnis diese Haftungsquoten gebildet werden kannst Du in Teil 2 der Beitragsreihe nachlesen.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 3

Das Einigungsprotokoll

In unseren letzten beiden Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Informationen zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In diesem Blogbeitrag geht es um das Thema Einigungsprotokoll. Was ist das eigentlich, wann macht es Sinn und wie sieht ein solches Protokoll aus?

Was ist ein Einigungsprotokoll?

Wie der Name es schon vermuten lässt geht es dabei um eine Einigung. Genauer gesagt um die private Einigung zweier an einem Autounfall beteiligten Parteien. Das bedeutet, dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, den Schaden privat zu regulieren und nicht die Regulierung durch die Versicherung abzuwickeln. Dann wird in dem Protokoll festgelegt, wer wem einen Ersatzanspruch schuldet und in welcher Höhe. Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, wann eine solche private Einigung überhaupt Sinn macht.

Wann macht eine private Einigung Sinn?

Die Grundvoraussetzung ist, dass man sich bezüglich der Schuldfrage einig ist. Bist Du Dir beispielsweise Sicher, dass Du den Unfall verursacht hast müssen noch zwei Punkte berücksichtigt werden.

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  1. Wie hoch ist der an dem gegnerischen Fahrzeug entstandene Schaden?
    Natürlich wird nicht von Dir erwartet, dass Du die Schadenhöhe genau bezifferst. Dennoch kann man häufig schnell erkennen, ob es sich zum Beispiel nur um ein paar kleine Kratzer handelt. Bei einem solchen Bagatellschaden wäre eine private Einigung denkbar. Bei einer starken Beschädigung eines teuren Fahrzeuges hingegen wären die Kosten wohl so hoch, dass sich das Ganze nicht rechnen würde.
  2. Welche Folgen hätte die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung für Dich?
    Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Auch die Regularien können sich stark unterscheiden. So kann es sein, dass Deine Versicherung um eine Schadensfreiheitsklasse bei einem verschuldeten Unfall heruntergestuft wird, ganz egal wie hoch der Schaden am anderen Fahrzeug ist. Es kann aber auch sein, dass Du direkt mehrere Stufen heruntergestuft wirst, was langfristig Deinen Beitrag stark erhöhen würde. Dann gibt es noch Versicherungen, wo Du einmal jährlich einen Unfall verursachen kannst, ohne, dass sich die Schadensfreiheitsklasse verändert. Daher ist es entscheidend genau zu wissen, was denn mit Deinen Beiträgen passiert, falls Du einen Unfall verursachst.

Sollte sich zum Beispiel Dein Haftpflichtbeitrag durch den Unfall langfristig stark erhöhen und der Unfallgegner wäre mit einer Zahlung von beispielsweise 500 € zufrieden, ist die private Einigung in diesem Falle für Dich sinnvoll. Darüber hinaus erspart eine private Einigung lästigen Briefverkehr mit den Versicherungen und die Sache ist schnell vom Tisch. Jedoch wäre es ratsam sich vorab von einem Kfz Sachverständiger beraten zu lassen. Die Ersteinschätzung ist bei mir für Dich kostenfrei.

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Aber wie sieht ein solches Protokoll aus? Und was muss da alles rein?

Ein Einigungsprotokoll kann ruhig formlos sein. Dennoch ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Informationen darin festgehalten sind. Dazu gehören mindestens:

  • Name, Anschrift, Kennzeichen beider Beteiligten
  • Informationen zum Unfallhergang
  • Der Hinweis, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt
  • Der Ausschluss weiterer Ansprüche
  • Art und Weise der Zahlung und ggf. die Höhe
  • Unterschrift beider Beteiligten mit Datum

Unter dem folgenden kannst Du Dir ein Muster für ein solches Protokoll anschauen und vielleicht auch ausdrucken und im Handschuhfach bereithalten. Schließlich weiß man nie, wann man es mal braucht. Wenn einige Fragen unbeantwortet bleiben, so lass es mich bitte wissen.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 2

In meinem letzten Blogbeitrag hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage gedreht. Dort findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In diesem Blogbeitrag steigen wir tiefer in das Thema ein. Hier findest Du alle Informationen zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet.

Haftungsquote? Was ist das eigentlich?

Im Idealfall hat einer der beiden Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet. Dann hätten wir eine Haftungsquote von 100 % zu 0 %. Häufig ist es jedoch so, dass beide Beteiligten einen Teil der Schuld an dem Unfall tragen. In einem solchen Fall legen die Versicherung bzw. Gerichte die Quote, also das Schuldverhältnis fest. Je nach Quote teilt sich dann auch der Anspruch der beiden Verkehrsteilnehmer. Eine Haftungsquote beschreibt also die prozentuale Verteilung des Schuldverhältnisses und somit auch der Ersatzansprüche an einem Unfall, wenn beide Beteiligten an dem Unfall verschuldet sind. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie diese Haftungsquote festgelegt wird.

Wie wird die Haftungsquote ermittelt?

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Grundlegend ist zu sagen, dass es kein Schema gibt, um diese Quote zu bestimmen. Da jeder Unfall auf seine Weise einzigartig ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Häufig bieten die Versicherungen schon eine Haftungsquote an. Sollte man sich da allerdings nicht einig sein, muss die Haftungsfrage vor Gericht geklärt werden. Dort wird dann unter Berücksichtigung der Zeugenaussagen, der polizeilichen Unfallakte und ggf. eines Gutachtens des Sachverständigen eine Entscheidung getroffen.

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Wie wirkt sich die ermittelte Quote auf das Zahlungsverhältnis aus?

Um die Frage zu erläutern, hilft ein kleines Beispiel. Wir stellen uns vor, dass ein Polo und ein Mercedes in einen Unfall verwickelt sind. Es wurde entschieden, dass der Polo zu 40 % an dem Unfall schuld ist und der Mercedes zu 60 %. Der Schaden am Polo beträgt 1.000 € und der Schaden am Mercedes 20.000 €. In diesem Fall würde die Haftpflichtversicherung des Polo den Schaden am Mercedes zu 40 % (8.000 €) zahlen, da der Polo zu 40 % an dem Unfall schuld ist. Andersherum würde die Haftpflichtversicherung des Mercedes den Schaden am Polo zu 60 % zahlen, also 600 €. Wichtig dabei ist, dass die Haftpflichtversicherung immer den Schaden des jeweils anderen und nicht des eigenen Fahrzeuges zahlt. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug ist die Kaskoversicherung verantwortlich, sofern man eine hat.

Die Haftpflichtversicherungen zahlen also den gegnerischen Schaden je nach Haftungsquote. Dazu gehören aber nicht nur die Kosten der Fahrzeugreparatur, sondern alle aus dem Unfall 

resultierenden Kosten wie die Kosten des Anwaltes, ggf. Schmerzensgeld oder die Kosten des Sachverständigen.

Als Kfz Gutachter Berlin biete ich meinen Kunden in solch einem Fall einen besonderen Service an. Solltest Du in einen Unfall mit ungewisser Haftungsquote verwickelt sein, biete ich Dir an die Kosten für das Gutachten im Verhältnis der Haftungsquoten abzurechnen. So hast Du nicht das Risiko einen Teil der Gutachterkosten aus eigener Tasche übernehmen zu müssen, wenn Du beispielsweise zu 40 % schuld bist und die gegnerische Versicherung folglich um 40 % reduziert zahlt. Voraussetzung dafür ist natürlich Transparenz und Ehrlichkeit beim ersten Gespräch.

Im dritten Teil unseres Blogbeitrags dreht sich alles um das Thema Einigungsprotokoll. Also, was das eigentlich ist und wie so ein Protokoll aussieht.

Sollten einige Fragen ungeklärt bleiben, so lass es mich bitte Wissen und hinterlasse ein Kommentar oder kontaktiere mich einfach direkt.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 1

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich aber kann auch dem besten Fahrer zustoßen, gerade bei dem hektischen Verkehr in Berlin. Oftmals ist ein Autounfall ein Schock für die Beteiligten, wobei nicht selten beide Beteiligten zuerst der Überzeugung sind, dass der jeweils andere für den Unfall verantwortlich ist. In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles darüber warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schuldfrage nicht einig ist.

Die folgenden Blogbeiträge bauen auf diesem auf und gehen tiefer ins Detail. Dort findest Du unter anderem Informationen zu Haftungsquoten, dem Einigungsprotokoll, wir klären die Frage, ob der Auffahrende immer schuld ist und vieles Mehr.

Bevor man sich allerdings mit der Schuldfrage beschäftigt sollte man sich am Unfallort richtig Verhalten. Dazu findest Du alle nötigen Infos in dem Blogbeitrag: „Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig?“.

Warum ist die Schuldfrage nach dem Unfall so wichtig?

In Deutschland muss jedes Kraftfahrzeug, welches auf der Straße fährt, Haftpflicht versichert sein. Diese Haftpflichtversicherung ist dafür da die entstandenen Kosten des Unfallgegners zu übernehmen, wenn dieser an dem Autounfall nicht Schuld hat. Verursacht also ein anderes Fahrzeug einen Unfall und beschädigt Dein Fahrzeug, übernimmt seine Haftpflicht alle daraus resultierenden kosten wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall und so weiter, sodass Dir dadurch kein Nachteil entsteht. Andersherum würde auch Deine Versicherung alle Kosten des Gegners (nicht des eigenen Fahrzeuges) übernehmen, sofern Du den Unfall verursacht hast. Damit wird auch schon deutlich, warum die Schuldfrage nach einem Unfall so wichtig ist. Schließlich möchte die Versicherung die Kosten nur übernehmen, wenn sie das auch muss und dafür muss die Schuldfrage eindeutig geklärt werden.

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Was tun, wenn Uneinigkeit bei der Schuldfrage herrscht?

Es kommt nicht selten vor, dass beide Unfallbeteiligten zunächst die Schuld von sich weisen. Die folgenden Schritte können bei der Klärung der Schuldfrage Abhilfe schaffen.

  • Fotos vom Unfallort
    Nachdem Du Dich vergewissert hast, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und die Unfallstelle ggf. abgesichert ist sind Fotos das beste Mittel, um den Unfall zu rekonstruieren. Mache Bilder von der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven aber denk daran: Safety First.
  • Schuldanerkenntnis
    Sprich mit dem Unfallgegner und finde heraus, wie er die Schuldfrage sieht. Sollte er die Schuld eingestehen, frag ihn Dir das Schriftlich zu geben. Nicht selten ändert sich die Meinung des schuldigen nach einem Gespräch mit seinem Anwalt oder einem bekannten. Unterschreibe aber nicht selbst ein solches Geständnis, solltest Du der Meinung sein, dass Du den Unfall verursacht hast. Im Nachgang kann es sich nämlich doch anders rausstellen.
  • Unfallaufnahme durch die Polizei
    Ziehe zur Unfallaufnahme die Polizei hinzu. Die Kollegen nehmen dann die Aussagen beider Unfallteilnehmer auf und erstellen eine Akte über den Vorfall. Diese kann später bei der Klärung der Schuldfrage entscheidende Hinweise liefern. Ein Irrtum ist, dass die Polizei vor Ort die Schuldfrage klärt und abschließt. Die Polizei nimmt nur die Aussagen auf und gibt eine Einschätzung zu der Schuldfrage ab. Dagegen kann aber widersprochen werden und die Klärung der Schuld ist wieder offen. Im Regelfall und bei eindeutigen Unfällen ist die Einschätzung der Polizei jedoch richtig.

Was passiert, wenn die Schuldfrage zunächst ungeklärt bleibt?

Kann die Polizei die Schuldfrage am Unfallort jedoch nicht klären oder wurdest Du beschuldigt, bist Dir Deiner Unschuld aber sicher, kann ein Kfz Gutachter helfen. Schätzt dieser Dich als unschuldig ein, können Deine Ansprüche mit dem Gutachten und am besten mit einem Anwalt bei der Versicherung des Unfallgegners eingefordert werden. Sollte die Versicherung die Schuld ihres Versicherten dennoch abstreiten hilft meist nur noch die Klärung vor Gericht. In der Regel bietet die Versicherung allerdings bei unklarer Schuldfrage einen Vergleich, z.B. 50/50 an. 

Bevor es vor Gericht geht, solltest Du also am besten noch mal Rücksprache mit Deinem Kfz Gutachter und Deinem Anwalt halten. Zumal der Anwalt auch die Akte der Unfallaufnahme der Polizei anfordern kann und die Sachlage und Chancen damit besser beurteilen kann. Solltest Du noch Fragen haben, so lass es mich Wissen. 

Im zweiten Teil unseres Blogbeitrags dreht sich alles um das Thema Haftungsquote. Also, was das eigentlich ist, wie sie bestimmt wird und was das Ganze für Dich bedeutet.