Hand of car mechanic with wrench. Auto repair garage

Kfz Gutachten in Zeiten der Coronakrise. Welche Auswirkungen hat die Situation auf die Schadenregulierung?

Das Coronavirus hat zu tief einschneidende Veränderungen in den unterschiedlichsten Branchen geführt. Manche Bürger waren von diesen Veränderungen mehr und manche eher weniger betroffen. Auch die Arbeit der Kfz Gutachter und die Schadenregulierung hat Corona beeinflusst. So wurden beispielsweise Schulen und Kitas geschlossen und viele erledigen noch immer ihre Arbeit im sogenannten Home-Office von zu Hause aus. Dadurch kam es zu einem deutlich geringerem Verkehrsaufgebot, wodurch auch weniger Verkehrsunfälle resultierten. Dennoch gab es sie. In den folgenden Absätzen sind einige Auswirkungen und Änderungen auf die Kfz Gutachter und Schadenregulierung während Corona.

1. Verlängerte Reparaturdauer

In jedem sorgfältig erstellten Kfz Gutachten findest Du Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer. Schließlich kannst Du Dein Fahrzeug in der Zeit, wo sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet, nicht bewegen. Dir wurde also durch den von einem Dritten verursachten Schaden an Deinem Kfz Deine Mobilität genommen. Diese fehlende Mobilität ist von der gegnerischen Versicherung in Form einer Nutzungsausfallentschädigung oder eines Mietwagens zu erstatten. In Zeiten von Corona kann sich diese Dauer der Schadenregulierung allerdings verlängern. Grund dafür sind zum einen die benötigten Ersatzteile. Fahrzeugteile, die sonst innerhalb von einem Werktag verfügbar sind, können nun durch erhöhte Lieferzeiten auf sich warten lassen. Ein weiterer Grund ist eine mögliche Unterbesetzung in den Werkstätten. Sind Werkstattmitarbeiter leicht angeschlagen oder weisen Symptome des Coronavirus auf, fallen diese häufig länger aus als üblich. Die Besetzung und die Auftragslage sind natürlich in jeder Werkstatt unterschiedlich. Dennoch solltest Du darauf achten, dass der Passus einer möglichen Verlängerung der Reparaturdauer durch das Coronavirus in dem Gutachten niedergeschrieben wurde. So sicherst Du Dich ab, falls die Reparatur doch länger dauert und die Versicherung sich Quer stellt die zusätzlichen Tage zu entschädigen. Weitere Informationen zum Thema Nutzungsausfall und Mietwagen findest Du in unserem zweiten Blog-Beitrag: „Habe ich das Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall?“.

2. Verlängerte Wiederbeschaffungsdauer

Ähnlich, wie die Reparaturdauer, kann sich auch die Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens durch Covid-19 verlängern. Durch die angeordneten Kontaktbeschränkungen meiden viele Menschen den Kontakt zu anderen. Ist der Verkauf des Fahrzeuges nicht zwingend erforderlich, wartet der ein oder andere sicherlich erstmal ab und das verringert das Angebot und erschwert die Suche. Sollte man dennoch das Glück haben zügig ein neues Fahrzeug zu ergattern, wartet dann auch schon die nächste Hürde. Schließlich muss das Fahrzeug dann ja noch zugelassen werden. Während Corona waren die Zulassungsdienste allerdings teilweise geschlossen. Diese Faktoren können dazu führen, dass sich die Dauer für die Wiederbeschaffung deutlich verlängert, ohne, dass der Geschädigte einen Einfluss darauf hat. Auch hier kann der Passus einer möglichen Verlängerung der Dauer künftige Auseinandersetzungen mit der Versicherung vorbeugen und sollte in einem sorgfältig erstellten Gutachten ihres Kfz Gutachters bezüglich der Schadensregulierung während Corona vorhanden sein.

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3. Versicherungen wittern eine Chance

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Auf der anderen Seite wittern die Versicherungen durch die Coronakrise eine Chance und legen die Begebenheiten zu ihren Gunsten aus. So stellen einige Versicherer zum Beispiel die generelle Nutzungsmöglichkeit oder die Erforderlichkeit eines Fahrzeuges infrage. Die Versicherungen argumentieren, dass der Geschädigte aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ja gar kein Fahrzeug benötige und wollen so die Entschädigung für den Nutzungsausfall/Mietwagen nicht zahlen. Wird dann darauf hingewiesen, dass in dem betroffenen Bundesland keine Ausgangs- und keine Kontaktsperren vorliegen und daher Fahrten trotz Kontaktbeschränkungen an der Tagesordnung liegen, zahlt die Versicherung in der Regel. Dennoch ist wegen genau solcher Argumentationen besonders darauf zu achten, alle coronabedingten Eventualitäten von Anfang an im Kfz Gutachten sorgfältig zu beschreiben.

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