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Fahrerflucht – Was ist das und wie man sich richtig verhält

Fahrerflucht - Wie verhalte ich mich richtig?

Die Berliner Polizei hat im Jahr 2020 über 30.000 Verkehrsunfallfluchten gemeldet. Das macht einen Schnitt von ca. 82 Fahrerfluchten pro Tag. In diesem Blogbeitrag erfährst du wie man sich richtig verhält und welche Folgen eine Fahrerflucht haben kann. Zunächst ist zu verstehen, was alles als sogenannte Fahrerflucht zählt.

Fahrerflucht – Was ist das genau?

Als Fahrerflucht wird vereinfacht das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bezeichnet. Bei einem Verkehrsunfall muss derjenige, der den Unfall verursacht hat, dem anderen Unfallbeteiligten durch seine Anwesenheit die Möglichkeit geben, seine Identität festzustellen und die Schuldfrage zu klären. Sollte der Geschädigte nicht vor Ort sein, sondern beispielsweise nur sein geparktes Fahrzeug, muss der Schädiger eine „angemessene“ Zeit abwarten. Doch was ist „angemessen“? Das kommt auf die konkreten Umstände an. Bei einem Bagatellschaden liegt diese Zeit bei mindestens 15 Minuten und bei Personenschäden bei über 2 Stunden. Für die Eigentümer beschädigter Fahrzeuge ist es anschließend sinnvoll einen KFZ Sachverständiger in Berlin hinzuzuziehen, um ein professionelles Schadensgutachten erstellen zu lassen.

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Wie sollte man sich verhalten?

Wie schon beschrieben sollte man bei einem Parkrempler gegen ein geparktes Fahrzeug erstmal abwarten. Falls der Geschädigte nicht aufzufinden ist, muss der Schädiger die Polizei darüber informieren. Achtung! Eine Notiz mit Kontaktdaten an dem geparkten Fahrzeug zu hinterlassen reicht nicht aus! Verlässt man dann den Unfallort, ist das ebenso eine Fahrerflucht. Das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall ist norm wichtig. Ist man in einen schweren Unfall oder einen Unfall mit Personenschaden verwickelt, muss man ggf. die Unfallstelle sichern, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und Erste Hilfe leisten bzw. einen Notfallwagen ordern. Wer das nicht tut, kann sich der unterlassenen Hilfeleistung, fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung schuldig machen.

Fahrerflucht in Berlin

In einer so hoch befahrenen Stadt wie Berlin passieren Unfälle nun mal. Das kann jedem Mal passieren und ist auch nichts Verwerfliches. Wichtig ist aber, dass man sich demjenigen gegenüber, den man einen Schaden zugefügt hat, richtig verhält und keine Personen gefährdet. Schließlich erwartet man das auch, wenn jemand dir einen Schaden zufügt.

Für alle weiteren Fragen rund um das Thema KFZ kannst du mich jederzeit kontaktieren.
Dein Kfz Gutachter Berlin

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Autounfall mit einem Carsharing Fahrzeug

Unfälle mit Carsharing Fahrzeugen

In den letzten Jahren erlebten Städte wie Berlin einen förmlichen Sharing-Boom im Bereich Mobilität. Ob Fahrräder, Scooter, Roller oder Autos, der Trend ist noch in vollem Gange. Bereits 2019 sollen es nur in Berlin ca. 5.500 Autos sein, die täglich mehrmals den Besitzer wechseln. Da ist es nahezu unausweichlich, dass auch einige dieser Fahrzeuge im Großstadtdschungel in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Was du beachten solltest, falls du mit einem Sharing Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt bist, erfährst du hier.

Der Ablauf nach einem Unfall mit einem Carsharing Fahrzeug ist nahezu derselbe, wie mit dem privaten Fahrzeug. Hier ist eine Auflistung der wichtigsten Punkte.

Ausführlichere Informationen, wie du dich im Falle eines Verkehrsunfalles verhältst, findest du in den vorherigen Blogbeiträgen.

Aber wer zahlt nun den Schaden?

In Deutschland muss jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besitzen, um auf öffentlichen Straßen bewegt werden zu dürfen. Dementsprechend hat auch jedes Carsharing Fahrzeug eine solche Versicherung. Die Haftpflichtversicherung haftet allerdings nur für die Schäden, die der Verursacher an dem Fahrzeug des Anderen verursacht hat und nicht für das eigene Fahrzeug. Für die Schäden, die man durch Selbstverschulden am eigenen Fahrzeug angerichtet hat, gibt es die Kaskoversicherung. Diese ist allerdings keine Pflichtversicherung.
Was bedeutet das Konkret?
Falls ihr einen Autounfall mit einem Carsharing Fahrzeug verursacht habt, solltet ihr auf keinen Fall in Panik geraten. In der Regel sind die Fahrzeuge der namhaften Anbieter ausreichend versichert. So ganz Sorgenlos ist die Angelegenheit jedoch nicht, denn da ist ja noch die Sache mit der Selbstbeteiligung. Diese kann von Anbieter zu Anbieter sehr stark variieren. Aber in einem Punkt sind sich die Anbieter sicher: Wird festgestellt, dass der Unfallverursacher alkoholisiert oder grob fahrlässig war, haftet die Versicherung nicht.

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Welcher Anbieter ist der richtige für mich?

Der Carsharing-Markt scheint in Berlin noch nicht gesättigt zu sein. Zumindest hat man das Gefühl, dass immer mehr Anbieter wie die Pilze aus dem Boden schießen. Da ist es gar nicht so einfach sich für einen Anbieter zu entscheiden.
Die Anbieter versuchen neben attraktiven Preisangeboten auch durch neue schicke Fahrzeuge den Kunden für ihr Unternehmen zu gewinnen. Ich empfehle aber den Aspekt der Versicherung stärker zu gewichten. So kann es durchaus Sinn ergeben sich für den Anbieter zu entscheiden, der vielleicht 3ct/Minute teurer ist aber im Falle eines Unfalles eine Selbstbeteiligung von 500 € statt 1.500 € verlangt. Ich hoffe, der Beitrag konnte einige deiner Fragen beantworten. 

Für alle weiteren Fragen rund um das Thema KFZ kannst du mich jederzeit kontaktieren.
Dein Kfz Gutachter Berlin

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Selbstverschuldeter Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 5

Selbstverschuldeter Autounfall – was tun?

In unseren letzten vier Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Infos zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In Teil 3 ging es um das Thema Einigungsprotokoll, was das ist, wann es Sinn macht und wie ein solches Protokoll aussieht. In Teil 4 ging es um den häufig auftretenden Auffahrunfall und um die Frage, ob der Auffahrende immer schuld ist. In diesem Blogbeitrag geht es um den selbstverschuldeten Unfall und was dabei zu beachten ist.

Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

Selbstverschuldeter Unfall: grundsätzlich sind zwei Dinge zu unterscheiden. Zum einen der Schaden am eigenen Fahrzeug und zum anderen der Schaden an dem gegnerischen Fahrzeug. Das ist wichtig, da beide Schäden von „unterschiedlichen“ Versicherungen reguliert werden.
Ist die Schuldfrage geklärt und Du hast definitiv den Schaden verursacht, so musst Du Deine Haftpflichtversicherung kontaktieren und den Schaden melden. Deine Haftpflichtversicherung ist dafür da den Schaden des anderen Fahrzeuges zu begleichen. Deine Versicherung wird Fragen zu dem Unfall an Dich haben, die Du beantworten musst.

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Um die Frage wie hoch der Schaden an dem anderen Fahrzeug ist musst Du dich nicht kümmern. Das ist die Aufgabe des Unfallgegners. Er ist dann im Austausch mit deiner Versicherung, Du musst dann also nichts mehr machen. Für die Schäden an deinem eigenen Fahrzeug kommt deine Haftpflicht nicht auf. Dafür musst Du Deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, sofern Du eine Hast. Dabei ist es auch immer sinnvoll zu prüfen wie hoch die Selbstbeteiligung ist und wie hoch die Reparaturkosten sind. Handelt es sich beispielsweise nur um einen Kratzer, der lackiert werden kann ist es bei einer hohen Selbstbeteiligung oft sinnvoller den Schaden selbst zu Zahlen.

Wird ein Schuldanerkenntnis am Unfallort verlangt?

Es ist möglich, dass der Unfallgegner ein schriftliches Schuldanerkenntnis von Dir haben möchte. In einem solchen Fall empfehle ich kein schriftliches Schuldanerkenntnis abzugeben. Nach einem selbstverschuldeten Unfall ist man häufig in einem Schockzustand oder gestresst. Da ist es wahrscheinlich, dass man die Lage nicht auf Anhieb korrekt einschätzt. Es kommt häufig vor, dass man kurz unachtsam war und sich dann für den Unfall verantwortlich fühlt. Bei genauerer Untersuchung kann aber auch festgestellt werden, dass der Unfallgegner ebenfalls seinen Teil dazu beitrug. Dann würde die Schuld nämlich auf beide Unfallbeteiligten aufgeteilt werden. Weitere Informationen zu diesem Fall findest Du im Blogbeitrag 2.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 4

Wer auffährt, ist schuld? Auffahrunfall - was tun?

In unseren letzten drei Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Infos zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In Teil 3 ging es um das Thema Einigungsprotokoll, was das ist, wann es Sinn macht und wie ein solches Protokoll aussieht.

In diesem Blogbeitrag geht es darum, was bei einem Auffahrunfall zu tun ist und um die bekannte These, wer auffährt, hat immer Schuld. Stimmt das oder ist das ein Irrtum? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort aber soviel sei gesagt, der Auffahrende hat nicht immer die volle Schuld zu tragen.

Aber wieso heißt es überhaupt, dass der auffahrende Schuld am Unfall hat?

Der Grund dafür ist der sogenannte Anscheinsbeweis. Bei einem Anscheinsbeweis werden Rückschlüsse zum Ablauf eines Unfallhergangs aufgrund von Erfahrungssätzen gezogen, wenn der konkrete Unfallhergang nicht nachgewiesen werden kann.

Ein solcher Anscheinsbeweis findet insbesondere bei Auffahrunfällen in der Praxis häufig Anwendung und ist ein erleichterter Beweis, denn schließlich heißt es in § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

 „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird…“

Deshalb geht man bei Auffahrunfällen schnell davon aus, dass der Hintermann aufgrund mangelnden Sicherheitsabstandes, zu hoher Geschwindigkeit oder unzureichender Aufmerksamkeit Schuld am Autounfall hat. Das ist aber nicht immer so! Was ist beim Auffahrunfall nun zu tun?

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Trägt der Auffahrende immer die volle Schuld am Unfall?

Trotz Anscheinsbeweis kann auch der Vordermann seinen Teil dazu beigetragen haben, denn entscheidend ist das Merkmal des typischen Geschehensablaufs. Ist der Ablauf des Unfalles nicht typisch, kann der Auffahrende die Schuld (zumindest teilweise) von sich abweisen. Mögliche Szenarien für einen atypischen Geschehensablauf sind z.B. starkes Abbremsen ohne zwingenden Grund des Vordermanns (§ 4 I 2 StVO), ein Spurwechsel des Voranfahrenden Fahrzeuges, der zu dem Auffahrunfall geführt hat oder simples rückwärts rollen oder -fahren. Sollte es sich um einen solchen atypischen Auffahrunfall handeln muss der Auffahrende das allerdings beweisen. Wichtig ist, dass dann die Polizei den Unfallort sorgfältig evaluiert und eventuelle Zeugenaussagen aufnimmt.

Fazit

Die allseits bekannte Regelung „Wer auffährt hat Schuld“ trifft also nicht immer zu, denn nicht immer fahren alle Verkehrsteilnehmer strikt nach der StVO. So kann auch der Vordermann Fehler machen und ein Auffahren des Hintermannes fördern oder gar provozieren, wodurch sich dann eine Verteilung der Haftung auf beide Parteien ergibt. In welchem Verhältnis diese Haftungsquoten gebildet werden kannst Du in Teil 2 der Beitragsreihe nachlesen.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 3

Das Einigungsprotokoll

In unseren letzten beiden Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Informationen zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In diesem Blogbeitrag geht es um das Thema Einigungsprotokoll. Was ist das eigentlich, wann macht es Sinn und wie sieht ein solches Protokoll aus?

Was ist ein Einigungsprotokoll?

Wie der Name es schon vermuten lässt geht es dabei um eine Einigung. Genauer gesagt um die private Einigung zweier an einem Autounfall beteiligten Parteien. Das bedeutet, dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, den Schaden privat zu regulieren und nicht die Regulierung durch die Versicherung abzuwickeln. Dann wird in dem Protokoll festgelegt, wer wem einen Ersatzanspruch schuldet und in welcher Höhe. Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, wann eine solche private Einigung überhaupt Sinn macht.

Wann macht eine private Einigung Sinn?

Die Grundvoraussetzung ist, dass man sich bezüglich der Schuldfrage einig ist. Bist Du Dir beispielsweise Sicher, dass Du den Unfall verursacht hast müssen noch zwei Punkte berücksichtigt werden.

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  1. Wie hoch ist der an dem gegnerischen Fahrzeug entstandene Schaden?
    Natürlich wird nicht von Dir erwartet, dass Du die Schadenhöhe genau bezifferst. Dennoch kann man häufig schnell erkennen, ob es sich zum Beispiel nur um ein paar kleine Kratzer handelt. Bei einem solchen Bagatellschaden wäre eine private Einigung denkbar. Bei einer starken Beschädigung eines teuren Fahrzeuges hingegen wären die Kosten wohl so hoch, dass sich das Ganze nicht rechnen würde.
  2. Welche Folgen hätte die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung für Dich?
    Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Auch die Regularien können sich stark unterscheiden. So kann es sein, dass Deine Versicherung um eine Schadensfreiheitsklasse bei einem verschuldeten Unfall heruntergestuft wird, ganz egal wie hoch der Schaden am anderen Fahrzeug ist. Es kann aber auch sein, dass Du direkt mehrere Stufen heruntergestuft wirst, was langfristig Deinen Beitrag stark erhöhen würde. Dann gibt es noch Versicherungen, wo Du einmal jährlich einen Unfall verursachen kannst, ohne, dass sich die Schadensfreiheitsklasse verändert. Daher ist es entscheidend genau zu wissen, was denn mit Deinen Beiträgen passiert, falls Du einen Unfall verursachst.

Sollte sich zum Beispiel Dein Haftpflichtbeitrag durch den Unfall langfristig stark erhöhen und der Unfallgegner wäre mit einer Zahlung von beispielsweise 500 € zufrieden, ist die private Einigung in diesem Falle für Dich sinnvoll. Darüber hinaus erspart eine private Einigung lästigen Briefverkehr mit den Versicherungen und die Sache ist schnell vom Tisch. Jedoch wäre es ratsam sich vorab von einem Kfz Sachverständiger beraten zu lassen. Die Ersteinschätzung ist bei mir für Dich kostenfrei.

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Aber wie sieht ein solches Protokoll aus? Und was muss da alles rein?

Ein Einigungsprotokoll kann ruhig formlos sein. Dennoch ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Informationen darin festgehalten sind. Dazu gehören mindestens:

  • Name, Anschrift, Kennzeichen beider Beteiligten
  • Informationen zum Unfallhergang
  • Der Hinweis, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt
  • Der Ausschluss weiterer Ansprüche
  • Art und Weise der Zahlung und ggf. die Höhe
  • Unterschrift beider Beteiligten mit Datum

Unter dem folgenden kannst Du Dir ein Muster für ein solches Protokoll anschauen und vielleicht auch ausdrucken und im Handschuhfach bereithalten. Schließlich weiß man nie, wann man es mal braucht. Wenn einige Fragen unbeantwortet bleiben, so lass es mich bitte wissen.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 2

In meinem letzten Blogbeitrag hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage gedreht. Dort findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In diesem Blogbeitrag steigen wir tiefer in das Thema ein. Hier findest Du alle Informationen zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet.

Haftungsquote? Was ist das eigentlich?

Im Idealfall hat einer der beiden Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet. Dann hätten wir eine Haftungsquote von 100 % zu 0 %. Häufig ist es jedoch so, dass beide Beteiligten einen Teil der Schuld an dem Unfall tragen. In einem solchen Fall legen die Versicherung bzw. Gerichte die Quote, also das Schuldverhältnis fest. Je nach Quote teilt sich dann auch der Anspruch der beiden Verkehrsteilnehmer. Eine Haftungsquote beschreibt also die prozentuale Verteilung des Schuldverhältnisses und somit auch der Ersatzansprüche an einem Unfall, wenn beide Beteiligten an dem Unfall verschuldet sind. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie diese Haftungsquote festgelegt wird.

Wie wird die Haftungsquote ermittelt?

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Grundlegend ist zu sagen, dass es kein Schema gibt, um diese Quote zu bestimmen. Da jeder Unfall auf seine Weise einzigartig ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Häufig bieten die Versicherungen schon eine Haftungsquote an. Sollte man sich da allerdings nicht einig sein, muss die Haftungsfrage vor Gericht geklärt werden. Dort wird dann unter Berücksichtigung der Zeugenaussagen, der polizeilichen Unfallakte und ggf. eines Gutachtens des Sachverständigen eine Entscheidung getroffen.

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Wie wirkt sich die ermittelte Quote auf das Zahlungsverhältnis aus?

Um die Frage zu erläutern, hilft ein kleines Beispiel. Wir stellen uns vor, dass ein Polo und ein Mercedes in einen Unfall verwickelt sind. Es wurde entschieden, dass der Polo zu 40 % an dem Unfall schuld ist und der Mercedes zu 60 %. Der Schaden am Polo beträgt 1.000 € und der Schaden am Mercedes 20.000 €. In diesem Fall würde die Haftpflichtversicherung des Polo den Schaden am Mercedes zu 40 % (8.000 €) zahlen, da der Polo zu 40 % an dem Unfall schuld ist. Andersherum würde die Haftpflichtversicherung des Mercedes den Schaden am Polo zu 60 % zahlen, also 600 €. Wichtig dabei ist, dass die Haftpflichtversicherung immer den Schaden des jeweils anderen und nicht des eigenen Fahrzeuges zahlt. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug ist die Kaskoversicherung verantwortlich, sofern man eine hat.

Die Haftpflichtversicherungen zahlen also den gegnerischen Schaden je nach Haftungsquote. Dazu gehören aber nicht nur die Kosten der Fahrzeugreparatur, sondern alle aus dem Unfall 

resultierenden Kosten wie die Kosten des Anwaltes, ggf. Schmerzensgeld oder die Kosten des Sachverständigen.

Als Kfz Gutachter Berlin biete ich meinen Kunden in solch einem Fall einen besonderen Service an. Solltest Du in einen Unfall mit ungewisser Haftungsquote verwickelt sein, biete ich Dir an die Kosten für das Gutachten im Verhältnis der Haftungsquoten abzurechnen. So hast Du nicht das Risiko einen Teil der Gutachterkosten aus eigener Tasche übernehmen zu müssen, wenn Du beispielsweise zu 40 % schuld bist und die gegnerische Versicherung folglich um 40 % reduziert zahlt. Voraussetzung dafür ist natürlich Transparenz und Ehrlichkeit beim ersten Gespräch.

Im dritten Teil unseres Blogbeitrags dreht sich alles um das Thema Einigungsprotokoll. Also, was das eigentlich ist und wie so ein Protokoll aussieht.

Sollten einige Fragen ungeklärt bleiben, so lass es mich bitte Wissen und hinterlasse ein Kommentar oder kontaktiere mich einfach direkt.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 1

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich aber kann auch dem besten Fahrer zustoßen, gerade bei dem hektischen Verkehr in Berlin. Oftmals ist ein Autounfall ein Schock für die Beteiligten, wobei nicht selten beide Beteiligten zuerst der Überzeugung sind, dass der jeweils andere für den Unfall verantwortlich ist. In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles darüber warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schuldfrage nicht einig ist.

Die folgenden Blogbeiträge bauen auf diesem auf und gehen tiefer ins Detail. Dort findest Du unter anderem Informationen zu Haftungsquoten, dem Einigungsprotokoll, wir klären die Frage, ob der Auffahrende immer schuld ist und vieles Mehr.

Bevor man sich allerdings mit der Schuldfrage beschäftigt sollte man sich am Unfallort richtig Verhalten. Dazu findest Du alle nötigen Infos in dem Blogbeitrag: „Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig?“.

Warum ist die Schuldfrage nach dem Unfall so wichtig?

In Deutschland muss jedes Kraftfahrzeug, welches auf der Straße fährt, Haftpflicht versichert sein. Diese Haftpflichtversicherung ist dafür da die entstandenen Kosten des Unfallgegners zu übernehmen, wenn dieser an dem Autounfall nicht Schuld hat. Verursacht also ein anderes Fahrzeug einen Unfall und beschädigt Dein Fahrzeug, übernimmt seine Haftpflicht alle daraus resultierenden kosten wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall und so weiter, sodass Dir dadurch kein Nachteil entsteht. Andersherum würde auch Deine Versicherung alle Kosten des Gegners (nicht des eigenen Fahrzeuges) übernehmen, sofern Du den Unfall verursacht hast. Damit wird auch schon deutlich, warum die Schuldfrage nach einem Unfall so wichtig ist. Schließlich möchte die Versicherung die Kosten nur übernehmen, wenn sie das auch muss und dafür muss die Schuldfrage eindeutig geklärt werden.

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Was tun, wenn Uneinigkeit bei der Schuldfrage herrscht?

Es kommt nicht selten vor, dass beide Unfallbeteiligten zunächst die Schuld von sich weisen. Die folgenden Schritte können bei der Klärung der Schuldfrage Abhilfe schaffen.

  • Fotos vom Unfallort
    Nachdem Du Dich vergewissert hast, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und die Unfallstelle ggf. abgesichert ist sind Fotos das beste Mittel, um den Unfall zu rekonstruieren. Mache Bilder von der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven aber denk daran: Safety First.
  • Schuldanerkenntnis
    Sprich mit dem Unfallgegner und finde heraus, wie er die Schuldfrage sieht. Sollte er die Schuld eingestehen, frag ihn Dir das Schriftlich zu geben. Nicht selten ändert sich die Meinung des schuldigen nach einem Gespräch mit seinem Anwalt oder einem bekannten. Unterschreibe aber nicht selbst ein solches Geständnis, solltest Du der Meinung sein, dass Du den Unfall verursacht hast. Im Nachgang kann es sich nämlich doch anders rausstellen.
  • Unfallaufnahme durch die Polizei
    Ziehe zur Unfallaufnahme die Polizei hinzu. Die Kollegen nehmen dann die Aussagen beider Unfallteilnehmer auf und erstellen eine Akte über den Vorfall. Diese kann später bei der Klärung der Schuldfrage entscheidende Hinweise liefern. Ein Irrtum ist, dass die Polizei vor Ort die Schuldfrage klärt und abschließt. Die Polizei nimmt nur die Aussagen auf und gibt eine Einschätzung zu der Schuldfrage ab. Dagegen kann aber widersprochen werden und die Klärung der Schuld ist wieder offen. Im Regelfall und bei eindeutigen Unfällen ist die Einschätzung der Polizei jedoch richtig.

Was passiert, wenn die Schuldfrage zunächst ungeklärt bleibt?

Kann die Polizei die Schuldfrage am Unfallort jedoch nicht klären oder wurdest Du beschuldigt, bist Dir Deiner Unschuld aber sicher, kann ein Kfz Gutachter helfen. Schätzt dieser Dich als unschuldig ein, können Deine Ansprüche mit dem Gutachten und am besten mit einem Anwalt bei der Versicherung des Unfallgegners eingefordert werden. Sollte die Versicherung die Schuld ihres Versicherten dennoch abstreiten hilft meist nur noch die Klärung vor Gericht. In der Regel bietet die Versicherung allerdings bei unklarer Schuldfrage einen Vergleich, z.B. 50/50 an. 

Bevor es vor Gericht geht, solltest Du also am besten noch mal Rücksprache mit Deinem Kfz Gutachter und Deinem Anwalt halten. Zumal der Anwalt auch die Akte der Unfallaufnahme der Polizei anfordern kann und die Sachlage und Chancen damit besser beurteilen kann. Solltest Du noch Fragen haben, so lass es mich Wissen. 

Im zweiten Teil unseres Blogbeitrags dreht sich alles um das Thema Haftungsquote. Also, was das eigentlich ist, wie sie bestimmt wird und was das Ganze für Dich bedeutet.

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Merkantile Wertminderung nach einem Unfall mit dem Auto? Was versteht man darunter?

Ich habe es mir als Kfz Gutachter Berlin zur Aufgabe gemacht meine Kunden bestmöglich nach einem Unfall zu beraten. Auch bezüglich der Auto Wertminderung. Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall solltest Du keinerlei Nachteile von dem Unfall davontragen. Die merkantile Wertminderung ist ein relevanter Faktor, der häufig zweitrangig erscheint. In diesem Blogartikel möchte ich Dir einige Hintergrundinformationen zu dem Begriff an die Hand geben und erklären, warum dieser Wert genauso wichtig ist, wie die Berechnung der Reparaturkosten. Der Wert hängt mit dem Verkauf des Fahrzeuges zusammen.

Der merkantile Minderwert gibt den Wert an, den Dein Fahrzeug nach einem Unfall verliert, wenn Du das Fahrzeug auf dem Markt verkaufen möchtest. Stell Dir vor, Du hast zwei identische Fahrzeuge aber eines davon hatte einen Unfall. Wenn die Fahrzeuge gleich viel kosten, würde sich jeder für das unfallfreie Fahrzeug entscheiden, auch wenn der Schaden repariert wurde. Als Verkäufer des verunfallten Fahrzeuges müsstest Du dann Dein Fahrzeug etwas günstiger anbieten. Dieser Wertverlust soll durch den merkantilen Minderwert ausgeglichen werden. Wenn Du also nur einen Kostenvoranschlag an die Versicherung schickst oder ein unvollständiges Gutachten, wo dieser Wert nicht in Anspruch gestellt wird, verlierst Du spätestens beim Verkauf Geld.

Wertminderung Auto – Wie wird sie berechnet?

Die gute Nachricht zuerst: Das übernimmt der Sachverständige Deines Vertrauens. Dennoch ist das Thema nicht ganz so trivial, da es sich um einen fiktiven Wert handelt und bei der Berechnung viele Faktoren wie der Schadenumfang, die Laufleistung oder das Fahrzeugalter eine Rolle spielen.

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Als Kfz Gutachter nutze ich in all meinen Gutachten unterschiedliche Rechenansätze zur Ermittlung dieses Wertes, wie die MFM-Methode von Zeisberg, das Hamburger Modell, die Methode nach Ruhkopf und Sahm und die Methode nach dem BVSK. Damit kann ich die Wertminderung für dein Auto so genau wie möglich bestimmen, damit Du keinerlei Nachteile von dem Unfall davonträgst. Ich möchte Dich hier nicht mit Berechnungsformeln für die einzelnen Methoden langweilen. Mir ist nur wichtig, dass Du weißt, dass Du ggf. Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung hast und mit dem Begriff etwas anfangen kannst.

Ein solche Wertminderung fällt übrigens nicht nur für PKWs an, sondern kann laut BGH Entscheidung auch bei Nutzfahrzeugen beansprucht werden. Allerdings kommt es auch hier auf Faktoren wie den Wert des Fahrzeuges etc. an. Aber Vorsicht: Laut Entscheidung des Landesgerichts Duisburg von 2014 steht dem Verkäufer kein Minderwert zu, sollte er das Fahrzeug unrepariert verkaufen, was aber auch schlüssig ist.

Solltest Du Dir unsicher sein, ob Du nach einem Unfall eine Wertminderung für Dein Fahrzeug beanspruchen kannst oder, ob der Wert bei Deinem letzten Gutachten angefordert wurde kannst Du mich jederzeit kontaktieren.

Ich helfe Dir bei dem Thema gerne weiter.

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Bist Du kurz vor der Leasingrückgabe? Was ist zu beachten? Teil 2

In unserem letzten Blogartikel haben wir darüber berichtet, wie Du Dich bestmöglich auf die Leasingrückgabe vorbereitest, um böse Überraschungen zu verhindern. In diesem Blogbeitrag geht es auch um das Thema, was beachten bei der Leasingrückgabe. Allerdings widmen wir uns in diesem Beitrag den Schritten, die Du unmittelbar vor und bei der Rückgabe beachten solltest. Dabei geht es insbesondere um den Fahrzeugzustand bei der Rückgabe. Wenn Du den Fahrzeugzustand nämlich einige Tage oder gar Wochen vor der Rückgabe dokumentierst könnte der Händler einwenden, dass sich in der Zwischenzeit ein Schaden ereignet hat. Damit kommen wir auch schon zu dem ersten Punkt.

Was ist bei der Leasingrückgabe zu beachten?

Fahrzeug fotografieren

Dokumentiere den Fahrzeugzustand mit Fotos unmittelbar bei der Rückgabe. Am besten auf dem Hof des Händlers, sodass man erkennt, dass das Fahrzeug beim Händler steht. Fotografiere das Fahrzeug von außen aus allen Perspektiven und mache auch detaillierte Bilder von Beschädigungen am Fahrzeug, falls vorhanden. Vergiss nicht auch Bilder von dem Dach, dem Innenraum und dem KM-Stand zu machen. Damit kannst du nachweisen, dass Beschädigungen oder Verschmutzungen, die nach der Rückgabe entstanden sind, nicht von Dir stammen.

Informiere Deinen Gutachter

Es kann durchaus Sinn machen Deinen Kfz Sachverständigen zur Leasingrückgabe mitzunehmen, sodass er den Fahrzeugzustand dokumentieren kann. Sollte Dein Kfz Gutachter nicht am Tag der Rückgabe dabei sein können, kannst Du den Fahrzeugzustand auch vorher von

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ihm dokumentieren lassen. Achte aber darauf, dass der Termin bei deinem Sachverständigen so kurz wie möglich vor dem Rückgabetermin liegt.

Vorsicht bei dem Rückgabeprotokoll

Bei der Leasingrückgabe wird Dir der Händler oder die Leasingbank ein Rückgabeprotokoll vorlegen und von Dir eine Unterschrift verlangen. Beachte, dass das Formular neben den festgestellten Schäden und Mängeln an dem Fahrzeug auch weitere Klauseln enthalten kann. Nach unserer Erfahrung enthalten diese Protokolle häufig Klauseln, die sich nachteilig für Dich auswirken können. Unterschreibst Du dieses Dokument, wird es im Nachhinein sehr schwierig dagegen vorzugehen, da das Schriftstück dem Händler als Beweismittel dient. Daher ist es sehr wichtig sich das Dokument sorgfältig durchzulesen und zu verstehen. Solltest Du dabei Punkte finden, die sich möglicherweise nachteilig auswirken können oder, die Du nicht ganz verstehst, bitte den Händler Dir das Dokument mitzugeben. Du musst es nicht vor Ort unterschreiben, auch wenn der Händler Dich dazu drängt. Lasse lieber Deinen Kfz Gutachter drüber schauen und geh auf Nummer Sicher. Bei der Leasingrückgabe ist viel, was zu beachten ist. Solltest Du

noch Fragen zu dem Thema haben kannst Du uns natürlich jederzeit kontaktieren. Wir helfen Dir gerne weiter.

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Bist Du kurz vor der Leasingrückgabe? Das ist zu beachten bei der Leasingrückgabe! Teil 1

Viele Leasingnehmer scheuen den Tag der Rückgabe des Fahrzeuges, aber eines ist sicher, der Tag wird kommen. In den folgenden Absätzen kannst Du nachlesen, wie Du Dich am besten gegen Nachforderungen der Leasingbank und des Autohändlers wappnest und Dich bestens auf die Leasingrückgabe vorbereitest.

Wartungsnachweise und Hauptuntersuchungen: 

Bewahre alle Inspektionsnachweise und Hauptuntersuchungsnachweise und stelle sicher, dass das Scheckheft alle Eintragungen enthält. Sollte eine Inspektion oder Hauptuntersuchung fällig sein, sollten diese vor Rückgabe noch gemacht werden. Ansonsten wird Dir die Leasingbank dies in Rechnung stellen.

Beschädigungen reparieren.

Es wird bei der Rückgabe generell zwischen Gebrauchsspuren und Schäden unterschieden. Zu den Gebrauchsspuren gehören alle Spuren, die durch den normalen Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. Das heißt z.B. Verschleiß der Reifen und Bremsen, kleine Kratzer an den Türgriffen, Steinschläge, leichte Abnutzungsspuren der Fußmatten etc. Diese Gebrauchsspuren müssen die Leasinggeber bei der Rückgabe akzeptieren. Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind, müssen vor der Rückgabe aber behoben werden. Werden diese Schäden nicht behoben und das Fahrzeug wird mit Unfallschäden abgegeben, so muss man von einer relativ hohen Rechnung ausgehen. In der Regel ist es günstiger diese Schäden vorher von einer Fachwerkstatt Fach- und Sachgerecht beheben zu lassen.

Alle Autoschlüssel abgeben

Stelle sicher, dass du bei der Rückgabe des Fahrzeuges auch alle Autoschlüssel mit abgibst.

Originalbereifung. 

Bei der Rückgabe muss sich das Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei der Abholung befinden. Das gilt auch für die Bereifung.

Einen Freund mitnehmen. 

Es ist immer von Vorteil eine Person als Zeuge zu dem Übergabetermin mitzunehmen, um spätere Missverständnisse besser aufklären zu können.

Entfernen von Zubehör

Alle, zu dem Zeitpunkt der Fahrzeugmitnahme, nicht am Fahrzeug befindlichen dinge müssen

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entfernt werden. Das gilt beispielsweise für Handyhalterungen, aber auch für Sticker oder Vignetten

Dokumente sichern:

Scanne zu Deiner eigenen Sicherheit Dokumente wie das Scheckheft, die Hauptuntersuchungen, dem Fahrzeugschein etc. Gut lesbare Fotos mit dem Smartphone reichen auch aus.

Eventuell ein Kaufangebot machen

Es kann durchaus Sinn machen der Leasingbank bei einem Leasingvertrag mit Restwertabrechnung ein Kaufangebot zu unterbreiten. Annehmen muss die Bank das Angebot natürlich nicht. Allerdings kann die Bank Dir dann auch keine höhere Differenz des Restwertes berechnen, sollten sie das Fahrzeug günstiger verkaufen. Ein solches Angebot macht nicht nur Sinn, falls Du das Fahrzeug weiter nutzen möchtest. Du kannst das Fahrzeug in der Regel auf dem Privatmarkt auch zu einem höheren Preis verkaufen da die Leasingbank das Fahrzeug 

ansonsten zum Händlereinkaufspreis an einen Händler verkauft und Dir die Differenz berechnet. Wenn Du selbst finanziell nicht in der Lage bist den Kaufpreis aufzubringen kann auch eine andere Person z.B. innerhalb der Familie das Angebot machen.  In Teil 2 zu dem Thema Leasingrückgabe erklärt Dir Dein Kfz Gutachter24 aus Berlin, welche weiteren Schritte Du unmittelbar bei der Übergabe des Fahrzeuges beim Leasinggeber beachten solltest.