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Kfz Gutachten in Zeiten der Coronakrise. Welche Auswirkungen hat die Situation auf die Schadenregulierung?

Das Coronavirus hat zu tief einschneidende Veränderungen in den unterschiedlichsten Branchen geführt. Manche Bürger waren von diesen Veränderungen mehr und manche eher weniger betroffen. Auch die Arbeit der Kfz Gutachter und die Schadenregulierung hat Corona beeinflusst. So wurden beispielsweise Schulen und Kitas geschlossen und viele erledigen noch immer ihre Arbeit im sogenannten Home-Office von zu Hause aus. Dadurch kam es zu einem deutlich geringerem Verkehrsaufgebot, wodurch auch weniger Verkehrsunfälle resultierten. Dennoch gab es sie. In den folgenden Absätzen sind einige Auswirkungen und Änderungen auf die Kfz Gutachter und Schadenregulierung während Corona.

1. Verlängerte Reparaturdauer

In jedem sorgfältig erstellten Kfz Gutachten findest Du Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer. Schließlich kannst Du Dein Fahrzeug in der Zeit, wo sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet, nicht bewegen. Dir wurde also durch den von einem Dritten verursachten Schaden an Deinem Kfz Deine Mobilität genommen. Diese fehlende Mobilität ist von der gegnerischen Versicherung in Form einer Nutzungsausfallentschädigung oder eines Mietwagens zu erstatten. In Zeiten von Corona kann sich diese Dauer der Schadenregulierung allerdings verlängern. Grund dafür sind zum einen die benötigten Ersatzteile. Fahrzeugteile, die sonst innerhalb von einem Werktag verfügbar sind, können nun durch erhöhte Lieferzeiten auf sich warten lassen. Ein weiterer Grund ist eine mögliche Unterbesetzung in den Werkstätten. Sind Werkstattmitarbeiter leicht angeschlagen oder weisen Symptome des Coronavirus auf, fallen diese häufig länger aus als üblich. Die Besetzung und die Auftragslage sind natürlich in jeder Werkstatt unterschiedlich. Dennoch solltest Du darauf achten, dass der Passus einer möglichen Verlängerung der Reparaturdauer durch das Coronavirus in dem Gutachten niedergeschrieben wurde. So sicherst Du Dich ab, falls die Reparatur doch länger dauert und die Versicherung sich Quer stellt die zusätzlichen Tage zu entschädigen. Weitere Informationen zum Thema Nutzungsausfall und Mietwagen findest Du in unserem zweiten Blog-Beitrag: „Habe ich das Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall?“.

2. Verlängerte Wiederbeschaffungsdauer

Ähnlich, wie die Reparaturdauer, kann sich auch die Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens durch Covid-19 verlängern. Durch die angeordneten Kontaktbeschränkungen meiden viele Menschen den Kontakt zu anderen. Ist der Verkauf des Fahrzeuges nicht zwingend erforderlich, wartet der ein oder andere sicherlich erstmal ab und das verringert das Angebot und erschwert die Suche. Sollte man dennoch das Glück haben zügig ein neues Fahrzeug zu ergattern, wartet dann auch schon die nächste Hürde. Schließlich muss das Fahrzeug dann ja noch zugelassen werden. Während Corona waren die Zulassungsdienste allerdings teilweise geschlossen. Diese Faktoren können dazu führen, dass sich die Dauer für die Wiederbeschaffung deutlich verlängert, ohne, dass der Geschädigte einen Einfluss darauf hat. Auch hier kann der Passus einer möglichen Verlängerung der Dauer künftige Auseinandersetzungen mit der Versicherung vorbeugen und sollte in einem sorgfältig erstellten Gutachten ihres Kfz Gutachters bezüglich der Schadensregulierung während Corona vorhanden sein.

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3. Versicherungen wittern eine Chance

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Auf der anderen Seite wittern die Versicherungen durch die Coronakrise eine Chance und legen die Begebenheiten zu ihren Gunsten aus. So stellen einige Versicherer zum Beispiel die generelle Nutzungsmöglichkeit oder die Erforderlichkeit eines Fahrzeuges infrage. Die Versicherungen argumentieren, dass der Geschädigte aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ja gar kein Fahrzeug benötige und wollen so die Entschädigung für den Nutzungsausfall/Mietwagen nicht zahlen. Wird dann darauf hingewiesen, dass in dem betroffenen Bundesland keine Ausgangs- und keine Kontaktsperren vorliegen und daher Fahrten trotz Kontaktbeschränkungen an der Tagesordnung liegen, zahlt die Versicherung in der Regel. Dennoch ist wegen genau solcher Argumentationen besonders darauf zu achten, alle coronabedingten Eventualitäten von Anfang an im Kfz Gutachten sorgfältig zu beschreiben.

Der Kfz Gutachter24 ist für Dich da!

Bei näheren Fragen zu dem Thema wende Dich einfach an Deinen Kfz Gutachter 24 in Berlin!

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Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig?

Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig?

Ein Verkehrsunfall ist, Gott sei Dank, kein Ereignis, womit man es häufig zu tun hat. Dennoch sollte man das richtige Verhalten bei Unfällen kennen. Als Kfz Gutachter in Berlin befasse ich mich mit der Schadensbegutachtung. Dennoch sind wichtige Schritte unmittelbar nach einem Unfall zu beachten.

Ruhe bewahren

Ein Autounfall geschieht unerwartet und ist natürlich im ersten Moment ein Schockerlebnis. Umso wichtiger ist es daher sich ruhig zu verhalten und besonnen diese Situation zu lösen.

Weitere Risiken verhindern

Das Verhalten bei einem Unfall ist zwar situationsabhängig zu betrachten, jedoch gibt es bestimmte Gemeinsamkeiten und Faustregeln. Bevor Du Dein Fahrzeug verlässt, solltest Du alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Dich nicht in Gefahr zu bringen. Schalte dazu noch im Fahrzeug die Warnblinkanlage Deines Fahrzeuges an und zieh Dir eine Warnweste über, die Du immer von Deinem Fahrersitz in Reichweite haben solltest. Falls das Fahrzeug noch bewegt werden kann und es sich nur um leichte Beschädigungen handelt, ist das Räumen der Straße die sicherste Variante. Falls das nicht möglich ist oder sollte es sich um einen großen Schaden handeln, steige vorsichtig aus dem Fahrzeug und sichere die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab. Damit sind ankommende Verkehrsteilnehmer gewarnt und das Risiko eines weiteren Unfalles sinkt drastisch. Sollte es am Unfallort verletzte geben, solltest Du Erste Hilfe leisten und die Polizei (110)  und bei verletzten auch die Feuerwehr (112) kontaktieren. Darüber hinaus ist es hilfreich kurz unter das Fahrzeug zu schauen, ob Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug austreten. Falls das der Fall ist, sollte das auch gleich der Polizei und der Feuerwehr mitgeteilt werden. Mit diesen Regeln sollte dein Verhalten beim Unfall auf jedenfall förderlich sein.

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Beschaffe so viele Informationen wie möglich

Für die weitere Bearbeitung des Schadens ist es wichtig alle relevanten Daten für die Versicherung bzw. den Kfz Gutachter zu sammeln. Dazu ist es auch hilfreich sich nach möglichen Augenzeugen umzuschauen und deren Kontaktdaten zu erfragen. Die folgenden Informationen solltest Du notieren:

  • Daten vom Unfallgegner: Name, Anschrift, Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Versicherungsdaten vom Unfallgegner (falls vorhanden)
  • Ort und Zeit des Unfalles

Mache außerdem, falls möglich, Bilder von der Unfallstelle. Dies kann im späteren Verlauf sehr hilfreich sein, falls die Klärung der Schuldfrage nicht eindeutig ist. Sollte der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich sein und mit einem schriftlichen Geständnis einverstanden sein, solltest Du das von ihr/ihm unterschreiben lassen.

Das Unfallverhalten lässt sich natürlich auf jeden Verkehrsunfall beziehen. Wenn du selbst involviert bist, aber den Unfall nicht verursacht hast und somit unschuldig bist, ist der Verursacher, bzw. seine Versicherung, verpflichtet für alle anfallenden Kosten geradezustehen. Um Deine Ansprüche optimal durchzusetzen, solltest Du Deinen unabhängigen Kfz Gutachter  des Vertrauens kontaktieren.

Weitere Informationen zu Deinen Rechten und der Thematik findest Du in unseren anderen Blogbeiträgen und auf unserer Website.

Bei Fragen stehe ich Dir jederzeit zur Verfügung!

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Habe ich das Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall?

Wie mache ich, wenn mein Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist?

Wenn jemand anderes Dein Fahrzeug beschädigt, solltest Du dadurch möglichst keine Nachteile haben. Das gilt auch für die Zeit, in der Du Dein Fahrzeug durch das Fremdverschulden nicht nutzen kannst.

Als Geschädigter hast Du einen Recht auf ein Ersatzfahrzeug für die nachgewiesene Dauer des Ausfalles des verunfallten Fahrzeuges. Resultiert aus dem Unfall ein Reparaturschaden, also kein Totalschaden, so entspricht diese Dauer der Reparaturdauer. Ist also das Fahrzeug z.B. 4 Tage lang in der Werkstatt, also 4 Tage von Dir nicht nutzbar, so hast Du Anspruch auf einen Mietwagen für 4 Tage.

Was ist, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall als Totalschaden deklariert wird?

Ist das Fahrzeug nach dem Unfall vom Gutachter als Totalschaden deklariert, bist Du dazu gezwungen Dir ein neues Fahrzeug anzuschaffen, so entspricht rechtlich die Nutzungsausfalldauer der gesamten Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann. 

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Darunter fällt die Suche nach einem neuen Fahrzeug, der Kauf und die Anmeldung des neuen Kfz. Dabei ist aber zu beachten, dass man sich aufgrund der Schadensminderungspflicht nicht unendlich viel Zeit lassen kann. Standardmäßig ist dafür bei marktgängigen Fahrzeugen eine Dauer von 14 Tagen gängig. Auch hier hast Du einen Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer, um mobil zu bleiben.

Muss ich mir ein Ersatzfahrzeug mieten?

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Die Antwort lautet: Du kannst, musst aber nicht. Solltest Du nicht unbedingt ein Ersatzfahrzeug für diese Dauer benötigen, kannst Du Dir stattdessen auch den Nutzungsausfall für die entsprechende Dauer auszahlen lassen. Die Höhe des Tagessatzes für den Nutzungsausfall richtet sich dabei nach Faktoren wie der Fahrzeugkategorie und des Fahrzeugalters Deines Fahrzeuges. Dazu kann Dir Dein Kfz Gutachter in dem Falle nähere Auskünfte geben.

Dein Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall – Fazit:

Wie schon in dem ersten Blog Beitrag beschrieben, sollst Du keine Nachteile davontragen, wenn eine andere Person Dein Fahrzeug beschädigt. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für Nachteile, die daraus resultieren, dass Du Dein Fahrzeug nicht nutzen kannst. Ob Du Dich für einen Mietwagen entscheidest, um mobil zu bleiben, oder eine monetäre Kompensation für die Einschränkung Deiner Mobilität wählst, ist Dir überlassen. Fakt ist, dass Du auch in dieser Hinsicht abgesichert bist. Bei weiteren Fragen zu dem Thema steht Dir Dein Kfz Gutachter gerne zur Seite.

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Muss ich den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren?

Viele kennen das Problem: Man hatte einen unverschuldeten Unfall und die gegnerische Versicherung meldet sich mit einem grandiosen Angebot. Die Versicherung schickt kostenlos einen Gutachter vorbei, bietet gegebenenfalls einen Mietwagen an und kümmert sich um die Abwicklung der Angelegenheit. Das klingt natürlich erstmal alles super, allerdings würde die Versicherung nicht dieses Angebot machen, wenn sie nicht selbst auch davon profitieren würde. Im Fokus der Versicherung bei diesem Vorgehen liegt natürlich das Kostenersparnis und das zulasten des geschädigten, nämlich Dir! Das solltest du nicht einfach akzeptieren.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Bei der Frage, ob man den von der Gegenversicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren muss, herrscht bei vielen Verwirrung. Klar ist: Du hast als geschädigter hast das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Kfz Gutachter Deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter vorgeschlagen wird. Was sind die Vorteile eines freien, unabhängigen Kfz Gutachters? Wählst Du keinen neutralen Gutachter, so riskierst Du wesentliche Nachteile bei der Regulierung Deines Kfz Schadens. Ein freier Kfz Gutachter arbeitet nicht für die gegnerische Versicherung und hat daher kein primäres Interesse daran, der Versicherung kosten, zu lasten des Geschädigten, einzusparen. Vielmehr liegt der Fokus des freien und unabhängigen Kfz Gutachters im Wohl des Kunden. Die durch den Unfall entstandenen Reparaturkosten, der aus er Reparaturdauer resultierende Nutzungsausfall und der eventuelle Wertverlust des Fahrzeuges durch den Unfall werden ausführlich begutachtet und dokumentiert, sodass Du keinen Nachteil aus dieser unerfreulichen Geschichte davonträgst. Wieso solltest Du auch einen Nachteil davontragen? Schließlich hat eine andere Person ja Dein Fahrzeug beschädigt.

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Was kostet mich die Beauftragung eines freien und unabhängigen Kfz Gutachter?

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Das Tolle daran ist, dass die Kosten für Deinen Kfz Gutachter aus Berlin bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung übernimmt. Dementsprechend ist dieser Service für Dich völlig kostenlos. Auch die Einschaltung eines Anwaltes ist bei Unverschulden ebenfalls kostenlos.

Ab welcher Schadenhöhe sollte ich einen Gutachter beauftragen?

Ein Schadensgutachten sollte aufgrund der Schadensminderungspflicht erst ab der Bagatellschadengrenze von 750 € erstellt werden. Für Schäden, deren Reparaturkosten darunter liegen, ist ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten für die Regulierung ausreichend. Da man allerdings von einem Laien nicht erwarten kann, das auf Anhieb korrekt einzuschätzen, empfehle ich auch bei kleinen Schäden einen Kfz Sachverständigen zur Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen. Sollte dieser feststellen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, kann der Sachverständige den Kostenvoranschlag erstellen und die Regulierung bei der Versicherung in Auftrag geben.

Auch in diesem Falle kommen keinerlei Kosten auf Dich zu. Mehr zu Deinen Rechten und die Deines Versicherers erfährst Du beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wie verhält es sich mit Kaskoschäden?

Bei Kaskoschäden, also Schäden, die Du selbst an Deinem Fahrzeug verursacht hast, sieht das Vorgehen etwas anders aus. In diesem Fall kontaktierst Du Deine Versicherung, sofern Du den Schaden über Deine Versicherung abwickeln möchtest. Diese informiert Dich dann über die weiteren Schritte. In der Regel schickt die Versicherung bei einem Kaskoschaden einen eigenen Kfz Gutachter vorbei, den man nicht ablehnen darf. Es ist aber auch möglich, dass die Versicherung z. B. aus Kapazitätsgründen mitteilt, dass Du Deinen Kfz Gutachter des Vertrauens beauftragen darfst.

Ich bin für Dich da!

Wenn Du weitere Fragen hast, dann kontaktiere mich einfach per E-Mail oder ruf einfach an.