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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 1

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich aber kann auch dem besten Fahrer zustoßen, gerade bei dem hektischen Verkehr in Berlin. Oftmals ist ein Autounfall ein Schock für die Beteiligten, wobei nicht selten beide Beteiligten zuerst der Überzeugung sind, dass der jeweils andere für den Unfall verantwortlich ist. In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles darüber warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schuldfrage nicht einig ist.

Die folgenden Blogbeiträge bauen auf diesem auf und gehen tiefer ins Detail. Dort findest Du unter anderem Informationen zu Haftungsquoten, dem Einigungsprotokoll, wir klären die Frage, ob der Auffahrende immer schuld ist und vieles Mehr.

Bevor man sich allerdings mit der Schuldfrage beschäftigt sollte man sich am Unfallort richtig Verhalten. Dazu findest Du alle nötigen Infos in dem Blogbeitrag: „Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig?“.

Warum ist die Schuldfrage nach dem Unfall so wichtig?

In Deutschland muss jedes Kraftfahrzeug, welches auf der Straße fährt, Haftpflicht versichert sein. Diese Haftpflichtversicherung ist dafür da die entstandenen Kosten des Unfallgegners zu übernehmen, wenn dieser an dem Autounfall nicht Schuld hat. Verursacht also ein anderes Fahrzeug einen Unfall und beschädigt Dein Fahrzeug, übernimmt seine Haftpflicht alle daraus resultierenden kosten wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall und so weiter, sodass Dir dadurch kein Nachteil entsteht. Andersherum würde auch Deine Versicherung alle Kosten des Gegners (nicht des eigenen Fahrzeuges) übernehmen, sofern Du den Unfall verursacht hast. Damit wird auch schon deutlich, warum die Schuldfrage nach einem Unfall so wichtig ist. Schließlich möchte die Versicherung die Kosten nur übernehmen, wenn sie das auch muss und dafür muss die Schuldfrage eindeutig geklärt werden.

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Was tun, wenn Uneinigkeit bei der Schuldfrage herrscht?

Es kommt nicht selten vor, dass beide Unfallbeteiligten zunächst die Schuld von sich weisen. Die folgenden Schritte können bei der Klärung der Schuldfrage Abhilfe schaffen.

  • Fotos vom Unfallort
    Nachdem Du Dich vergewissert hast, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und die Unfallstelle ggf. abgesichert ist sind Fotos das beste Mittel, um den Unfall zu rekonstruieren. Mache Bilder von der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven aber denk daran: Safety First.
  • Schuldanerkenntnis
    Sprich mit dem Unfallgegner und finde heraus, wie er die Schuldfrage sieht. Sollte er die Schuld eingestehen, frag ihn Dir das Schriftlich zu geben. Nicht selten ändert sich die Meinung des schuldigen nach einem Gespräch mit seinem Anwalt oder einem bekannten. Unterschreibe aber nicht selbst ein solches Geständnis, solltest Du der Meinung sein, dass Du den Unfall verursacht hast. Im Nachgang kann es sich nämlich doch anders rausstellen.
  • Unfallaufnahme durch die Polizei
    Ziehe zur Unfallaufnahme die Polizei hinzu. Die Kollegen nehmen dann die Aussagen beider Unfallteilnehmer auf und erstellen eine Akte über den Vorfall. Diese kann später bei der Klärung der Schuldfrage entscheidende Hinweise liefern. Ein Irrtum ist, dass die Polizei vor Ort die Schuldfrage klärt und abschließt. Die Polizei nimmt nur die Aussagen auf und gibt eine Einschätzung zu der Schuldfrage ab. Dagegen kann aber widersprochen werden und die Klärung der Schuld ist wieder offen. Im Regelfall und bei eindeutigen Unfällen ist die Einschätzung der Polizei jedoch richtig.

Was passiert, wenn die Schuldfrage zunächst ungeklärt bleibt?

Kann die Polizei die Schuldfrage am Unfallort jedoch nicht klären oder wurdest Du beschuldigt, bist Dir Deiner Unschuld aber sicher, kann ein Kfz Gutachter helfen. Schätzt dieser Dich als unschuldig ein, können Deine Ansprüche mit dem Gutachten und am besten mit einem Anwalt bei der Versicherung des Unfallgegners eingefordert werden. Sollte die Versicherung die Schuld ihres Versicherten dennoch abstreiten hilft meist nur noch die Klärung vor Gericht. In der Regel bietet die Versicherung allerdings bei unklarer Schuldfrage einen Vergleich, z.B. 50/50 an. 

Bevor es vor Gericht geht, solltest Du also am besten noch mal Rücksprache mit Deinem Kfz Gutachter und Deinem Anwalt halten. Zumal der Anwalt auch die Akte der Unfallaufnahme der Polizei anfordern kann und die Sachlage und Chancen damit besser beurteilen kann. Solltest Du noch Fragen haben, so lass es mich Wissen. 

Im zweiten Teil unseres Blogbeitrags dreht sich alles um das Thema Haftungsquote. Also, was das eigentlich ist, wie sie bestimmt wird und was das Ganze für Dich bedeutet.