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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 3

Das Einigungsprotokoll

In unseren letzten beiden Blogbeiträgen hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage und dem Thema Haftungsquote gedreht. In Teil 1 findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In Teil 2 findest Du alle Informationen zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet. In diesem Blogbeitrag geht es um das Thema Einigungsprotokoll. Was ist das eigentlich, wann macht es Sinn und wie sieht ein solches Protokoll aus?

Was ist ein Einigungsprotokoll?

Wie der Name es schon vermuten lässt geht es dabei um eine Einigung. Genauer gesagt um die private Einigung zweier an einem Autounfall beteiligten Parteien. Das bedeutet, dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, den Schaden privat zu regulieren und nicht die Regulierung durch die Versicherung abzuwickeln. Dann wird in dem Protokoll festgelegt, wer wem einen Ersatzanspruch schuldet und in welcher Höhe. Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, wann eine solche private Einigung überhaupt Sinn macht.

Wann macht eine private Einigung Sinn?

Die Grundvoraussetzung ist, dass man sich bezüglich der Schuldfrage einig ist. Bist Du Dir beispielsweise Sicher, dass Du den Unfall verursacht hast müssen noch zwei Punkte berücksichtigt werden.

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  1. Wie hoch ist der an dem gegnerischen Fahrzeug entstandene Schaden?
    Natürlich wird nicht von Dir erwartet, dass Du die Schadenhöhe genau bezifferst. Dennoch kann man häufig schnell erkennen, ob es sich zum Beispiel nur um ein paar kleine Kratzer handelt. Bei einem solchen Bagatellschaden wäre eine private Einigung denkbar. Bei einer starken Beschädigung eines teuren Fahrzeuges hingegen wären die Kosten wohl so hoch, dass sich das Ganze nicht rechnen würde.
  2. Welche Folgen hätte die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung für Dich?
    Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Auch die Regularien können sich stark unterscheiden. So kann es sein, dass Deine Versicherung um eine Schadensfreiheitsklasse bei einem verschuldeten Unfall heruntergestuft wird, ganz egal wie hoch der Schaden am anderen Fahrzeug ist. Es kann aber auch sein, dass Du direkt mehrere Stufen heruntergestuft wirst, was langfristig Deinen Beitrag stark erhöhen würde. Dann gibt es noch Versicherungen, wo Du einmal jährlich einen Unfall verursachen kannst, ohne, dass sich die Schadensfreiheitsklasse verändert. Daher ist es entscheidend genau zu wissen, was denn mit Deinen Beiträgen passiert, falls Du einen Unfall verursachst.

Sollte sich zum Beispiel Dein Haftpflichtbeitrag durch den Unfall langfristig stark erhöhen und der Unfallgegner wäre mit einer Zahlung von beispielsweise 500 € zufrieden, ist die private Einigung in diesem Falle für Dich sinnvoll. Darüber hinaus erspart eine private Einigung lästigen Briefverkehr mit den Versicherungen und die Sache ist schnell vom Tisch. Jedoch wäre es ratsam sich vorab von einem Kfz Sachverständiger beraten zu lassen. Die Ersteinschätzung ist bei mir für Dich kostenfrei.

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Aber wie sieht ein solches Protokoll aus? Und was muss da alles rein?

Ein Einigungsprotokoll kann ruhig formlos sein. Dennoch ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Informationen darin festgehalten sind. Dazu gehören mindestens:

  • Name, Anschrift, Kennzeichen beider Beteiligten
  • Informationen zum Unfallhergang
  • Der Hinweis, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt
  • Der Ausschluss weiterer Ansprüche
  • Art und Weise der Zahlung und ggf. die Höhe
  • Unterschrift beider Beteiligten mit Datum

Unter dem folgenden kannst Du Dir ein Muster für ein solches Protokoll anschauen und vielleicht auch ausdrucken und im Handschuhfach bereithalten. Schließlich weiß man nie, wann man es mal braucht. Wenn einige Fragen unbeantwortet bleiben, so lass es mich bitte wissen.

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Autounfall – Wer hat Schuld? Teil 2

In meinem letzten Blogbeitrag hat sich alles um die Basics zur Schuldfrage gedreht. Dort findest Du alles darüber, warum die Schuldfrage so wichtig ist und was man tun sollte, wenn man sich bei der Schulfrage nicht einig ist. In diesem Blogbeitrag steigen wir tiefer in das Thema ein. Hier findest Du alle Informationen zum Thema Haftungsquoten, also was das eigentlich ist, wie sie ermittelt werden und was das Ganze für Dich bedeutet.

Haftungsquote? Was ist das eigentlich?

Im Idealfall hat einer der beiden Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet. Dann hätten wir eine Haftungsquote von 100 % zu 0 %. Häufig ist es jedoch so, dass beide Beteiligten einen Teil der Schuld an dem Unfall tragen. In einem solchen Fall legen die Versicherung bzw. Gerichte die Quote, also das Schuldverhältnis fest. Je nach Quote teilt sich dann auch der Anspruch der beiden Verkehrsteilnehmer. Eine Haftungsquote beschreibt also die prozentuale Verteilung des Schuldverhältnisses und somit auch der Ersatzansprüche an einem Unfall, wenn beide Beteiligten an dem Unfall verschuldet sind. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie diese Haftungsquote festgelegt wird.

Wie wird die Haftungsquote ermittelt?

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Grundlegend ist zu sagen, dass es kein Schema gibt, um diese Quote zu bestimmen. Da jeder Unfall auf seine Weise einzigartig ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Häufig bieten die Versicherungen schon eine Haftungsquote an. Sollte man sich da allerdings nicht einig sein, muss die Haftungsfrage vor Gericht geklärt werden. Dort wird dann unter Berücksichtigung der Zeugenaussagen, der polizeilichen Unfallakte und ggf. eines Gutachtens des Sachverständigen eine Entscheidung getroffen.

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Wie wirkt sich die ermittelte Quote auf das Zahlungsverhältnis aus?

Um die Frage zu erläutern, hilft ein kleines Beispiel. Wir stellen uns vor, dass ein Polo und ein Mercedes in einen Unfall verwickelt sind. Es wurde entschieden, dass der Polo zu 40 % an dem Unfall schuld ist und der Mercedes zu 60 %. Der Schaden am Polo beträgt 1.000 € und der Schaden am Mercedes 20.000 €. In diesem Fall würde die Haftpflichtversicherung des Polo den Schaden am Mercedes zu 40 % (8.000 €) zahlen, da der Polo zu 40 % an dem Unfall schuld ist. Andersherum würde die Haftpflichtversicherung des Mercedes den Schaden am Polo zu 60 % zahlen, also 600 €. Wichtig dabei ist, dass die Haftpflichtversicherung immer den Schaden des jeweils anderen und nicht des eigenen Fahrzeuges zahlt. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug ist die Kaskoversicherung verantwortlich, sofern man eine hat.

Die Haftpflichtversicherungen zahlen also den gegnerischen Schaden je nach Haftungsquote. Dazu gehören aber nicht nur die Kosten der Fahrzeugreparatur, sondern alle aus dem Unfall 

resultierenden Kosten wie die Kosten des Anwaltes, ggf. Schmerzensgeld oder die Kosten des Sachverständigen.

Als Kfz Gutachter Berlin biete ich meinen Kunden in solch einem Fall einen besonderen Service an. Solltest Du in einen Unfall mit ungewisser Haftungsquote verwickelt sein, biete ich Dir an die Kosten für das Gutachten im Verhältnis der Haftungsquoten abzurechnen. So hast Du nicht das Risiko einen Teil der Gutachterkosten aus eigener Tasche übernehmen zu müssen, wenn Du beispielsweise zu 40 % schuld bist und die gegnerische Versicherung folglich um 40 % reduziert zahlt. Voraussetzung dafür ist natürlich Transparenz und Ehrlichkeit beim ersten Gespräch.

Im dritten Teil unseres Blogbeitrags dreht sich alles um das Thema Einigungsprotokoll. Also, was das eigentlich ist und wie so ein Protokoll aussieht.

Sollten einige Fragen ungeklärt bleiben, so lass es mich bitte Wissen und hinterlasse ein Kommentar oder kontaktiere mich einfach direkt.