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Bist Du kurz vor der Leasingrückgabe? Was ist zu beachten? Teil 2

In unserem letzten Blogartikel haben wir darüber berichtet, wie Du Dich bestmöglich auf die Leasingrückgabe vorbereitest, um böse Überraschungen zu verhindern. In diesem Blogbeitrag geht es auch um das Thema, was beachten bei der Leasingrückgabe. Allerdings widmen wir uns in diesem Beitrag den Schritten, die Du unmittelbar vor und bei der Rückgabe beachten solltest. Dabei geht es insbesondere um den Fahrzeugzustand bei der Rückgabe. Wenn Du den Fahrzeugzustand nämlich einige Tage oder gar Wochen vor der Rückgabe dokumentierst könnte der Händler einwenden, dass sich in der Zwischenzeit ein Schaden ereignet hat. Damit kommen wir auch schon zu dem ersten Punkt.

Was ist bei der Leasingrückgabe zu beachten?

Fahrzeug fotografieren

Dokumentiere den Fahrzeugzustand mit Fotos unmittelbar bei der Rückgabe. Am besten auf dem Hof des Händlers, sodass man erkennt, dass das Fahrzeug beim Händler steht. Fotografiere das Fahrzeug von außen aus allen Perspektiven und mache auch detaillierte Bilder von Beschädigungen am Fahrzeug, falls vorhanden. Vergiss nicht auch Bilder von dem Dach, dem Innenraum und dem KM-Stand zu machen. Damit kannst du nachweisen, dass Beschädigungen oder Verschmutzungen, die nach der Rückgabe entstanden sind, nicht von Dir stammen.

Informiere Deinen Gutachter

Es kann durchaus Sinn machen Deinen Kfz Sachverständigen zur Leasingrückgabe mitzunehmen, sodass er den Fahrzeugzustand dokumentieren kann. Sollte Dein Kfz Gutachter nicht am Tag der Rückgabe dabei sein können, kannst Du den Fahrzeugzustand auch vorher von

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ihm dokumentieren lassen. Achte aber darauf, dass der Termin bei deinem Sachverständigen so kurz wie möglich vor dem Rückgabetermin liegt.

Vorsicht bei dem Rückgabeprotokoll

Bei der Leasingrückgabe wird Dir der Händler oder die Leasingbank ein Rückgabeprotokoll vorlegen und von Dir eine Unterschrift verlangen. Beachte, dass das Formular neben den festgestellten Schäden und Mängeln an dem Fahrzeug auch weitere Klauseln enthalten kann. Nach unserer Erfahrung enthalten diese Protokolle häufig Klauseln, die sich nachteilig für Dich auswirken können. Unterschreibst Du dieses Dokument, wird es im Nachhinein sehr schwierig dagegen vorzugehen, da das Schriftstück dem Händler als Beweismittel dient. Daher ist es sehr wichtig sich das Dokument sorgfältig durchzulesen und zu verstehen. Solltest Du dabei Punkte finden, die sich möglicherweise nachteilig auswirken können oder, die Du nicht ganz verstehst, bitte den Händler Dir das Dokument mitzugeben. Du musst es nicht vor Ort unterschreiben, auch wenn der Händler Dich dazu drängt. Lasse lieber Deinen Kfz Gutachter drüber schauen und geh auf Nummer Sicher. Bei der Leasingrückgabe ist viel, was zu beachten ist. Solltest Du

noch Fragen zu dem Thema haben kannst Du uns natürlich jederzeit kontaktieren. Wir helfen Dir gerne weiter.

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Habe ich das Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall?

Wie mache ich, wenn mein Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist?

Wenn jemand anderes Dein Fahrzeug beschädigt, solltest Du dadurch möglichst keine Nachteile haben. Das gilt auch für die Zeit, in der Du Dein Fahrzeug durch das Fremdverschulden nicht nutzen kannst.

Als Geschädigter hast Du einen Recht auf ein Ersatzfahrzeug für die nachgewiesene Dauer des Ausfalles des verunfallten Fahrzeuges. Resultiert aus dem Unfall ein Reparaturschaden, also kein Totalschaden, so entspricht diese Dauer der Reparaturdauer. Ist also das Fahrzeug z.B. 4 Tage lang in der Werkstatt, also 4 Tage von Dir nicht nutzbar, so hast Du Anspruch auf einen Mietwagen für 4 Tage.

Was ist, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall als Totalschaden deklariert wird?

Ist das Fahrzeug nach dem Unfall vom Gutachter als Totalschaden deklariert, bist Du dazu gezwungen Dir ein neues Fahrzeug anzuschaffen, so entspricht rechtlich die Nutzungsausfalldauer der gesamten Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann. 

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Darunter fällt die Suche nach einem neuen Fahrzeug, der Kauf und die Anmeldung des neuen Kfz. Dabei ist aber zu beachten, dass man sich aufgrund der Schadensminderungspflicht nicht unendlich viel Zeit lassen kann. Standardmäßig ist dafür bei marktgängigen Fahrzeugen eine Dauer von 14 Tagen gängig. Auch hier hast Du einen Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer, um mobil zu bleiben.

Muss ich mir ein Ersatzfahrzeug mieten?

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Die Antwort lautet: Du kannst, musst aber nicht. Solltest Du nicht unbedingt ein Ersatzfahrzeug für diese Dauer benötigen, kannst Du Dir stattdessen auch den Nutzungsausfall für die entsprechende Dauer auszahlen lassen. Die Höhe des Tagessatzes für den Nutzungsausfall richtet sich dabei nach Faktoren wie der Fahrzeugkategorie und des Fahrzeugalters Deines Fahrzeuges. Dazu kann Dir Dein Kfz Gutachter in dem Falle nähere Auskünfte geben.

Dein Recht auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall – Fazit:

Wie schon in dem ersten Blog Beitrag beschrieben, sollst Du keine Nachteile davontragen, wenn eine andere Person Dein Fahrzeug beschädigt. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für Nachteile, die daraus resultieren, dass Du Dein Fahrzeug nicht nutzen kannst. Ob Du Dich für einen Mietwagen entscheidest, um mobil zu bleiben, oder eine monetäre Kompensation für die Einschränkung Deiner Mobilität wählst, ist Dir überlassen. Fakt ist, dass Du auch in dieser Hinsicht abgesichert bist. Bei weiteren Fragen zu dem Thema steht Dir Dein Kfz Gutachter gerne zur Seite.